Familiennamen von eingetragenen Lebenspartnern ändern

Leistungsbeschreibung

Bei der Bestimmung der Namensführung in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gibt es viele Möglichkeiten. Sie können den Geburtsnamen oder den tatsächlich geführten Namen Ihres Lebenspartners zum gemeinsamen Lebenspartnerschaftsnamen bestimmen. Als tatsächlich geführter Name kommt dabei auch der Name aus einer früheren Lebenspartnerschaft oder Ehe einschließlich eines eventuellen Begleitnamens in Betracht.

In manchen Fällen sind zudem Besonderheiten zu beachten, z. B. wenn ein Lebenspartner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt.

Den einmal gewählten gemeinsamen Lebenspartnerschaftsnamen dürfen Sie während der Lebenspartnerschaft nicht mehr ändern.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

Zuständige Stelle

Stadtverwaltung Gotha - Abt. Standesamt

Adresse
Hauptmarkt 1
99867 Gotha
Telefon
+49 3621 222-333
Fax
+49 3621 222-233
E-Mail
Kontakt aufnehmen
Bemerkung: Jetzt senden
Öffnungszeiten

Mo 09:00 - 12:00 Uhr
Di 13:00 - 16:00 Uhr
Do 09:00 - 12:00 Uhr und
13:00 - 18:00 Uhr
Fr 09:00 - 12:00 Uhr

Wir bitten um Terminvereinbarung unter Tel. 03621 222-333.

Parkplätze
Parkplatz
Hospitalgasse
Anzahl: 72
Gebühren: ja

Parkplatz
Bürgeraue
Gebühren: ja

Gebäudezugänge