Ausnahmegenehmigung vom Lkw-Fahrverbot in der Ferienreisezeit beantragen

Leistungsbeschreibung

Aus dringenden Gründen kann es mitunter notwendig sein, von vorgeschriebenen Fahrverboten der Straßenverkehrs‑Ordnung abweichen zu müssen. Für solche begründeten Einzelfälle kann eine Ausnahme nach Beantragung erteilt werden.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

Zuständige Stelle

Landratsamt Gotha - Straßenverkehrsbehörde

Adresse
18.-März-Straße 50
99867 Gotha
Telefon
03621 214-593
Öffnungszeiten

telefonische Servicezeiten:

Montag  08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Dienstag  08:00 Uhr -12:00 Uhr   und 13:00 Uhr - 17:00 Uhr

Mittwoch  08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Donnerstag  08:00 Uhr -12:00 Uhr   und 13:00 Uhr - 17:00 Uhr

Freitag   08:00 Uhr - 12:00 Uhr

 


Ausschließlich mit Terminvereinbarung
Parkplätze
Parkplatz
Gebühren: nein

Gebäudezugänge

Formulare

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Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung von den Bestimmungen der Ferienreiseverordnung

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