Fischereilichen Hegeplan anzeigen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie Fischereiberechtigter oder Pächter des Fischereiausübungsrechtes für ein Gewässer sind, so müssen Sie für Ihren Fischereibezirk einen Hegeplan aufstellen und diesen der zuständigen Behörde anzeigen.

Für fischereiwirtschaftlich genutzte Fischteiche und Teiche, die weniger als zwölf Jahre mit Wasser bespannt sind, brauchen Sie keine Hegepläne aufzustellen.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

Zuständige Stelle

Landratsamt Gotha - Untere Jagd- und Fischereibehörde

Adresse
18.-März-Straße 50
99867 Gotha
Telefon
03621 214-511
Bemerkung: Jagdangelegenheiten
Telefon
03621 214-538
Bemerkung: Fischereiangelegenheiten
Fax
03621 214-599
Öffnungszeiten

Montag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Dienstag 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Freitag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr


Ausschließlich mit Terminvereinbarung
Parkplätze
Parkplatz
Gebühren: nein

Gebäudezugänge