Zuständigkeitsfinder
Fischereilichen Hegeplan anzeigen
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie Fischereiberechtigter oder Pächter des Fischereiausübungsrechtes für ein Gewässer sind, so müssen Sie für Ihren Fischereibezirk einen Hegeplan aufstellen und diesen der zuständigen Behörde anzeigen.
Für fischereiwirtschaftlich genutzte Fischteiche und Teiche, die weniger als zwölf Jahre mit Wasser bespannt sind, brauchen Sie keine Hegepläne aufzustellen.
Verfahrensablauf
Erstellen Sie den Hegeplan und zeigen Sie diesen der zuständigen Behörde an.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an die untere Fischereibehörde des Landratsamtes beziehungsweise der kreisfreien Stadt.
Voraussetzungen
Die im Hegeplan getroffenen Festlegungen haben den fischereirechtlichen Bestimmungen zu entsprechen und dürfen nicht von diesen abweichen.
Der Hegeplan hat mindestens folgende Maßnahmen und Bestimmungen zu enthalten:
- das Hegeziel, insbesondere die Entwicklung und Erhaltung eines guten, dem Gewässertyp entsprechenden Fischbestandes,
- Maßnahmen zur Erhaltung des Fischbestandes, vorrangig durch Maßnahmen zur Erhaltung der Biozönosen und Biotope,
- Maßnahmen zum Fischbesatz,
- Maßnahmen zum vorbeugenden Tierseuchenschutz, zur Erhaltung der Fischgesundheit und zur Wahrung des Tierschutzes,
- Maßnahmen nach unvorhersehbaren nachteiligen Einwirkungen auf den Fischbestand oder das Gewässer,
- das Ausmaß des zulässigen Fischfanges aufgrund des Umfanges einzelner Fischereirechte und der Nahrungsgrundlage,
- die Überwachung der Durchführung des Hegeplanes,
- die statistische Erfassung der Fänge und des Besatzes,
- Maßnahmen zur Wiederherstellung und Verbesserung der Fischgewässer, vorrangig über Maßnahmen zur Verbesserung der Wasserqualität und Renaturierung geschädigter Biotope,
- gemeinschaftliche Fischereiveranstaltungen,
- Maßnahmen zur Verhinderung der Einbringung und Ausbreitung invasiver Arten unter den Fischen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- vom Verpächter und Pächter unterzeichneter Hegeplan, der inhaltlich den rechtlichen Vorgaben entspricht
- Verwendung der von der obersten Fischereibehörde bereitgestellten Formulare wird empfohlen
Welche Gebühren fallen an?
keine
Welche Fristen muss ich beachten?
keine
Bearbeitungsdauer
keine
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Was sollte ich noch wissen?
Unterstützende Institutionen
Oberste Fischereibehörde, Fischereifachberatung
Bemerkungen
Die zuständige untere Fischereibehörde führt Kontrollen der Hegepläne zur Sicherung einer nachhaltigen Fischereiausübung durch. Genügen die Angaben in den Hegeplänen nicht zur Sicherung der guten fachlichen Praxis im Fischereibezirk und angrenzenden Fischereibezirken oder Hegegemeinschaften, kann die Behörde geeignete fischereiliche Maßnahmen anordnen.
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Fachlich freigegeben am
15.01.2025
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)
Zuständige Stelle
Landratsamt Gotha - Untere Jagd- und Fischereibehörde
Adresse
99867 Gotha
Telefon
03621 214-511Bemerkung: Jagdangelegenheiten
Telefon
03621 214-538Bemerkung: Fischereiangelegenheiten
Fax
03621 214-599Öffnungszeiten
Montag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Ausschließlich mit Terminvereinbarung
Parkplätze
Gebühren: nein