Fischereipachtvertrag anzeigen (Anzeige Fischereipachtvertrag Entgegennahme)

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie Inhaber eines Fischereirechtes sind und dieses nicht selbst ausüben können oder wollen, besteht die Möglichkeit, dass Sie die Ausübung des Fischereirechts einem anderen, der zur Fischereiausübung berechtigt ist, in vollem Umfang durch den Abschluss eines Fischereipachtvertrages übertragen.

Den Abschluss oder die Änderung eines Fischereipachtvertrages müssen Sie als Verpächter entgegennehmen (als Inhaber des Fischereirechts) und anschließend der zuständigen unteren Fischereibehörde anzeigen.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

Zuständige Stelle

Landratsamt Gotha - Untere Jagd- und Fischereibehörde

Adresse
18.-März-Straße 50
99867 Gotha
Telefon
03621 214-511
Bemerkung: Jagdangelegenheiten
Telefon
03621 214-538
Bemerkung: Fischereiangelegenheiten
Fax
03621 214-599
Öffnungszeiten

Montag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Dienstag 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Freitag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr


Ausschließlich mit Terminvereinbarung
Parkplätze
Parkplatz
Gebühren: nein

Gebäudezugänge