Ausländische Berufsqualifikationen landesrechtlich nicht reglementierter Grüner Berufe anerkennen

Leistungsbeschreibung

Sie haben Ihre berufliche Qualifikation auf dem Gebiet der Land- und Hauswirtschaft im Ausland erworben und wollen in Deutschland in Ihrem erlernten Beruf arbeiten? Für die nachstehenden beruflichen Abschlüsse

  • Fachagrarwirt/in Herdenmanagement
  • Geprüfter Berufsspezialist für ökologischen Landbau
  • Fachagrarwirt für ökologischen Landbau
  • Helfer/in in der Landwirtschaft
  • Gartenbauwerker/in
  • Fachpraktiker/in Hauswirtschaft
  • Fachpraktiker/in für personale Dienstleistungen

als auch für folgende schulische Abschlüsse

  • Staatlich geprüfter Wirtschafter/ Staatlich geprüfte Wirtschafterin Fachrichtung Landwirtschaft oder Gartenbau oder Garten und Landschaftsbau
  • Staatlich geprüfter Agrarbetriebswirt / Staatlich geprüfte Agrarbetriebswirtin Fachrichtung Landwirtschaft
  • Staatlich geprüfter Techniker / Staatlich geprüfte Technikerin Fachrichtung Gartenbau oder Garten und Landschaftsbau

 können Sie Ihren ausländischen Abschluss anerkennen lassen.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Ihr Anliegen direkt online starten:

Zuständige Stelle

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) - Referat 46 - Berufsbildung

Adresse
Am Burgblick 23
07646 Stadtroda
Bemerkung: Zweigstelle Stadtroda
Telefon
+49 361 574062-822
Fax
+49 361 574062-699
Gebäudezugänge