Fachapotheker - Ausländische Berufsqualifikationen anerkennen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie eine ausländische Fachapothekerqualifikation haben und in Deutschland als Fachapothekerin/-apotheker arbeiten wollen, brauchen Sie die Anerkennung Ihrer Fachapothekerqualifikation durch die zuständige Apothekerkammer. Die Anerkennung Ihrer ausländischen Fachapothekerqualifikation kann Ihnen nur erteilt werden, wenn die Gleichwertigkeit Ihrer Fachapothekerausbildung mit der entsprechenden deutschen Fachapothekerausbildung festgestellt wird. Die Anerkennung richtet sich nach der Weiterbildungsordnung der Landesapothekerkammer Thüringen.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

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Zuständige Stelle

Landesapothekerkammer Thüringen

Adresse
Thälmannstraße 6
99085 Erfurt
Telefon
0361 2440810
Fax
0361 2440869