Anerkennung von Bildungsveranstaltungen nach dem Thüringer Bildungsfreistellungsgesetz (ThürBfG)

Leistungsbeschreibung

Beschäftigte in Thüringen haben seit dem 1. Januar 2016 Anspruch auf fünf Tage bezahlte Bildungsfreistellung innerhalb eines Kalenderjahres bei einer Fünf-Tage-Arbeitswoche. Wird regelmäßig an weniger als fünf Tagen gearbeitet, verringert sich der Anspruch entsprechend. Auszubildende haben einen Anspruch auf drei Tage Bildungsfreistellung.

Sie als Träger von Bildungsveranstaltungen können diese nach dem Thüringer Bildungsfreistellungsgesetz anerkennen lassen.

Die Anerkennung erfolgt für Bildungsveranstaltungen auf den Gebieten der gesellschaftspolitischen, arbeitsweltbezogenen oder ehrenamtsbezogenen Bildung.

Beschäftigte in Thüringen haben einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Tagen pro Jahr freistellen zu lassen. Die Freistellung erfolgt unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes. Die Anerkennung ist Voraussetzung für die Inanspruchnahme der bezahlten Freistellung durch Beschäftigte.

Die Freistellung erfolgt für die Teilnahme an anerkannten Bildungsveranstaltungen auf den Gebieten der gesellschaftspolitischen, arbeitsweltbezogenen oder ehrenamtsbezogenen Bildung.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Ihr Anliegen direkt online starten:

Zuständige Stelle

Logo zur Thüringer Bildungsfreistellung "5 Tage schlauer"

Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport - Bildungsfreistellung

Adresse
Werner-Seelenbinder-Straße 7
99096 Erfurt

Postanschrift
Postfach 90 04 63
99107 Erfurt
Telefon
0361 57341-1030
Bemerkung: Franziska Haun
Fax
+49 361 573411690
Öffnungszeiten

Sprechzeiten

MO: 08:00 – 12:00 Uhr
DI: 08:00 – 12:00 Uhr
MI: 14:00 – 17:00 Uhr
DO: 08:00 – 12:00 Uhr
FR: 08:00 – 12:00 Uhr

Parkplätze
Parkplatz
Gästeparkplatz des Regierungsviertels
Anzahl: 5
Gebühren: nein

Parkplatz
P+R Parkplatz Thüringenhalle
Anzahl: 500
Gebühren: nein

Gebäudezugänge

Formulare

Für die Anzeige von interaktivem Java wird die Java RE benötigt, für PDF der Acrobat Reader.
Antrag auf Anerkennung einer Bildungsveranstaltung nach §10 Abs. 1 Thüringer Bildungsfreistellungsgesetz
Hinweise zum Antrag auf Anerkennung einer Bildungsveranstaltung
Antrag auf Anerkennung einer Bildungsveranstaltung nach § 10 Abs. 1 Thüringer Bildungsfreistellungsgesetz (ThürBfG)