Arbeitszeit

Leistungsbeschreibung

Zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gelten nach dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) Bestimmungen, die die werktägliche Arbeitszeit begrenzen sowie Ruhepausen und Ruhezeiten anordnen. Unter Gesundheitsschutzgesichtspunkten gelten weitergehende Regelungen für die Nacht- und Schichtarbeit. Mit dem ArbZG wird außerdem das grundsätzliche Verbot, Arbeitnehmer an Sonn- und Feiertagen zu beschäftigen, umgesetzt.

Durch Tarifverträge können engere Arbeitszeitgrenzen, aber teilweise auch über die Bestimmungen des ArbZG hinausgehende Regelungen vereinbart werden. Das ArbZG bietet für die Arbeitszeitgestaltung einen flexiblen Rahmen.

Für bestimmte Personengruppen wie Jugendliche oder werdende und stillende Mütter gelten Sonderregelungen. Sie sind in Spezialgesetzen wie Jugendarbeitsschutzgesetz und Mutterschutzgesetz verankert. Für das Fahrpersonal im Güter- und Personentransportverkehr kommen zusätzlich die Lenk- und Ruhezeitregelungen zur Anwendung.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Zuständige Stelle

Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) - Regionalinspektion Mittelthüringen

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