Zuständigkeitsfinder
Anerkennung als Prüfstelle für Pflanzenschutzgeräte Erteilung
Leistungsbeschreibung
Die Leistung der Behörde besteht im Wesentlichen in der Begutachtung des Prüfortes, in der Kontrolle des Nachweises der Ablegung eines Lehrganges zum Gerätekontrollschlosser und der notwendigen Weiterbildungen. Weiterhin sind die Geräte zur Durchführung der Pflanzenschutzgerätekontrolle zu begutachten.
Verfahrensablauf
Nach Eingang des Antrages wird der Antragsteller kontaktiert und ein Vor-Orttermin abgesprochen. Hier wird der Ort begutachtet und die notwendigen Unterlagen durchgesehen.
An wen muss ich mich wenden?
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum - Referat 23 - Pflanzenschutz und Saatgut
Zuständige Stelle
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum - Referat 23 - Pflanzenschutz und Saatgut
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Antrag auf Anerkennung einer Kontrollwerkstatt.
- Nachweis der Tauglichkeit des Kontrollpersonals.
- Entsprechende Ausbildung.
- Nachweis der Prüfung der eingesetzten Prüfmaterialien.
Welche Gebühren fallen an?
100,00 EUR zzgl. Fahrtkosten zur Ortsbesichtigung.
Welche Fristen muss ich beachten?
Ist eine Kontrollwerkstatt genehmigt, gilt dies für die Dauer bis die TLLLR diesem widerspricht oder der Antragsteller selbst zurücktritt.
Bearbeitungsdauer
3-5 Tage
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
- Formular: Antrag auf Anerkennung einer Kontrollwerkstatt
- Onlineverfahren möglich: ja
- Schriftform erforderlich: nein
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum - Referat 23 - Pflanzenschutz und Saatgut
Fachlich freigegeben am
03.06.2021
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
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Zuständige Stelle
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) - Referat 23 - Pflanzenschutz und Saatgut
Adresse
99090 Erfurt