Kunst- und Kulturförderung durch den Freistaat Thüringen

Leistungsbeschreibung

Die Projektförderung im Kunst- und Kulturbereich dient der gezielten Unterstützung von Projekten, die von natürlichen und gemeinnützig anerkannten juristischen Personen (Vereine, Verbände und Landesarbeitsgemeinschaften, Gesellschaften, Stiftungen, Initiativen, Gruppen oder Institutionen (kommunale Kultureinrichtungen, Gebietskörperschaften, sonstige Träger kultureller Projekte) getragen werden. Zuwendungen können für die Durchführung nicht kommerzieller Projekte der Kultur und der Kunst und für Investitionen gewährt werden.

Förderfähig sind:

  • kulturelle, künstlerische und kulturgeschichtliche Projekte von überregionaler oder beispielgebender Bedeutung
  • Bau- und Sanierungsmaßnahmen, Erhaltung, Erneuerung, Erweiterung und Verbesserung der Ausstattung von kulturellen Einrichtungen
  • Erweiterung des Medienbestandes in öffentlichen Bibliotheken bzw. der Sammlungen in Museen und Galerien
  • Tätigkeit und Ausstattung der Geschäftsstellen von landesweiten Verbänden
  • Auf- und Ausbau von gemeinnützigen Technikpools

Nicht gefördert werden:

  • Maßnahmen, die gewerblichen Zwecken dienen
  • Karnevalsprojekte
  • Fertigung und Beschaffung von Einheitskleidung
  • Stadt- und Gemeindejubiläen, Festumzüge
  • Herstellungskosten für kommerzielle Publikationen, Medien und Tonträger
  • Kunst im öffentlichen Raum
  • Projekte der zeitgenössischen Kunst (Antragstellung bitte bei der Kulturstiftung des Freistaates Thüringen)

Auf die Zuwendung besteht kein Rechtsanspruch. Die Bewilligung erfolgt aufgrund pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

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Zuständige Stelle

Thüringer Staatskanzlei

Postanschrift
Postfach 90 02 53
99105 Erfurt

Adresse
Regierungsstraße 73
99084 Erfurt
Telefon
0361 115
Fax
0361 57-107