Förderung von Jugendwohnheimen beantragen

Leistungsbeschreibung

Für Umbau, Modernisierung, Erweiterung, Neubau und Ausstattung eines Jugendwohnheims können Sie eine Förderung von der Bundesagentur für Arbeit erhalten. Sie kann Ihr Vorhaben entweder als anteiligen Zinszuschuss oder als anteiligen einmaligen Zuschuss fördern. 

Für folgende Maßnahmen können Sie eine Förderung erhalten:

  • Umbauten und Modernisierungsarbeiten wie zum Beispiel:
    • Wärmedämmung und weitere Energiesparmaßnahmen 
      • Hinweis: Ausgenommen sind Maßnahmen, die auch Einnahmen erzielen können (zum Beispiel Solaranlagen oder Blockheizkraftwerke, die den Strom auch ins öffentliche Netz einspeisen)
    • Beseitigung baulicher Mängel
    • Verbesserung des Zuschnitts und der Funktionsabläufe der Wohnungen
    • Schallschutzmaßnahmen
    • Verbesserung der Wasserver- und Entsorgung,
    • Verbesserung der Stromversorgung
    • Maßnahmen für Barrierefreiheit
    • Internetzugang
    • Brandschutzmaßnahmen
    • Umsetzung von Sicherheitsstandards
  • Neubau 
  • Erweiterung eines Wohnheims
  • neue Ausstattung

Besonderheiten für die jeweilige Zuschussform:

Zinszuschuss

Einen Zinszuschuss können Sie zur Verringerung der Kosten für einen Kredit erhalten. Die konkrete Berechnung der Zuschusshöhe erläutert Ihnen gern der zuständige Operative Service bei der Agentur für Arbeit Bochum.

Einmaliger Zuschuss

Die Höhe des Zuschusses umfasst 35 Prozent und in besonderen Fällen maximal 40 Prozent. Die Förderung ist zeitlich befristet.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Zuständige Stelle

Agentur für Arbeit Bochum, Operativer Service, Team der Jugendheimförderung

Adresse
Dutumer Str. 5
48431 Rheine, Stadt
Telefon
+49 5971 930700
Telefon
+49 5971 930700
Fax
+49 5971 930701
Fax
+49 5971 930701
Öffnungszeiten

Montag 08:00 Uhr – 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 Uhr – 16:00 Uhr
Mittwoch 08:00 Uhr – 16:00 Uhr
Donnerstag 08:00 Uhr – 16:00 Uhr
Freitag 08:00 Uhr – 13:00 Uhr