Heimarbeit: erstmalige Beschäftigung – Mitteilungspflicht

Leistungsbeschreibung

Wer erstmalig Personen mit Heimarbeit beschäftigt, hat dies der zuständigen Stelle mitzuteilen.

Eine Firma vergibt Heimarbeit, wenn sie Personen beschäftigt, welche das Heimarbeitsgesetz als Heimarbeiter oder Hausgewerbetreibende umschreibt.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

Zuständige Stelle

Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) - Regionalinspektion Südthüringen

Postanschrift
Tennstedter Straße 8/9
99947 Bad Langensalza

Lieferanschrift
Karl-Liebknecht-Straße 4
98527 Suhl
Telefon
0361 57-3814800
Parkplätze
Parkplatz
Besucherparkplatz Finanzamt (Parkzeit 2 Stunden)
Anzahl: 20
Gebühren: nein

Gebäudezugänge

Formulare

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Heimarbeitsliste gem. § 6 Heimarbeitsgesetz (HAG)