Hunde: Gewerbsmäßige Haltung - Erlaubnis

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie Hunde gewerbsmäßig halten möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis der zuständigen Behörde.

Voraussetzungen:

  • Die für die Tätigkeit verantwortliche Person muss auf Grund ihrer Ausbildung oder ihres bisherigen beruflichen oder sonstigen Umgangs mit Tieren die für die Tätigkeit erforderlichen fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzen. Der Nachweis hierüber ist auf Verlangen in einem Fachgespräch bei der zuständigen Behörde zu führen.
  • Die für die Tätigkeit verantwortliche Person muss die erforderliche Zuverlässigkeit aufweisen.
  • Die der Tätigkeit dienenden Räume und Einrichtungen müssen eine den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Ernährung, Pflege und Unterbringung der Tiere ermöglichen.

Die Erlaubnis kann, soweit es zum Schutz der Tiere erforderlich ist, unter Befristungen, Bedingungen und Auflagen erteilt werden.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

Zuständige Stelle

Landratsamt Gotha - Tierseuchenbekämpfung, Tierschutz; Tierarzneimittelüberwachung

Adresse
Schützenallee 31
99867 Gotha
Bemerkung: Zugang über Hohe Straße

Adresse
18.März-Str. 50
99867 Gotha
Telefon
03621 214-901
Fax
03621 214-912
Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 13:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

Hinweis:
Abweichende Öffnungs- und Sprechzeiten im Jugendamt, im Sozialamt, in der Kfz-Zulassungsbehörde und in der Bargeldkasse der Kreiskasse


Ausschließlich mit Terminvereinbarung
Parkplätze
Parkplatz
Gebühren: nein