Zuständigkeitsfinder
Gewerbeanmeldung Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) betreiben wollen, müssen Sie als vertretungsberechtigter Geschäftsführer die Aufnahme der Tätigkeit beim zuständigen Gewerbeamt anzeigen.
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an das für den Firmensitz zuständige Gewerbeamt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis bzw. Reisepass des vertretungsberechtigten Geschäftsführers,
- bei Nicht-EU-Bürgern: Aufenthaltsgenehmigung,
- notariell beglaubigter Handelsregisterauszug,
- Gesellschaftsvertrag mit Angabe
- des Firmensitzes,
- des Geschäftsgegenstandes,
- des Stammkapitals,
- bei handwerklichen Tätigkeiten: Nachweis der Eintragung in der Handwerksrolle,
- bei erlaubnispflichtigem Gewerbe: Erlaubnis
Welche Gebühren fallen an?
Gebühren werden nach der Gebührenverordnung des Landes erhoben.
Welche Fristen muss ich beachten?
Das Gewerbe muss gleichzeitig mit der Aufnahme der Tätigkeit angemeldet werden.
Rechtsgrundlage
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)
Ihr Anliegen direkt online starten:
Zuständige Stelle
Landratsamt Gotha - Gewerberecht
Adresse
99867 Gotha
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 13:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Hinweis:
Abweichende Öffnungs- und Sprechzeiten im Jugendamt, im Sozialamt, in der Kfz-Zulassungsbehörde und in der Bargeldkasse der Kreiskasse
Ausschließlich mit Terminvereinbarung
Parkplätze
Gebühren: nein