Reisegewerbekarte Verlängerung beantragen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie als Schausteller, „fliegender Händler“ oder Inhaber eines Marktstandes tätig sind, d.h. wenn Sie Ihre Dienstleistungen oder Waren an ständig wechselnden Orten anbieten, betreiben Sie ein Reisegewerbe. Dazu benötigen Sie eine Reisegewerbekarte.
 
Die Reisegewerbekarte kann inhaltlich beschränkt, mit einer Befristung erteilt und mit Auflagen verbunden werden, soweit dies zum Schutze der Allgemeinheit oder der Verbraucher erforderlich ist. Wenn Sie eine befristete Reisegewerbekarte haben, können Sie diese bei der zuständigen Behörde verlängern.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

Ihr Anliegen direkt online starten:

Zuständige Stelle

Landratsamt Gotha - Gewerberecht

Adresse
18.-März-Straße 50
99867 Gotha
Telefon
03621 214-501
Öffnungszeiten

telefonische Servicezeiten:

Montag  08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Dienstag  08:00 Uhr -12:00 Uhr   und 13:00 Uhr - 17:00 Uhr

Mittwoch  08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Donnerstag  08:00 Uhr -12:00 Uhr   und 13:00 Uhr - 17:00 Uhr

Freitag   08:00 Uhr - 12:00 Uhr

 


Ausschließlich mit Terminvereinbarung
Parkplätze
Parkplatz
Gebühren: nein

Gebäudezugänge

Formulare

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Antrag auf Erteilung einer Reisegewerbekarte nach § 55 Gewerbeordnung / Gewerbelegitimationskarte nach § 55b Gewerbeordnung