Zuständigkeitsfinder
Handwerk: Schlichtungsstelle
Leistungsbeschreibung
Um gerichtliche Auseinandersetzungen zwischen Handwerksbetrieb und Auftraggeber (Verbraucher gemäß § 13 BGB) zu vermeiden, gibt es bei den Handwerkskammern Schlichtungsstellen. Diese vermitteln bei Streitigkeiten aus Werksverträgen zwischen dem Inhaber eines Handwerksbetriebes und dem Auftraggeber. Die Schlichtungsstellen der Handwerkskammern können sowohl von Auftraggebern (Verbraucher gemäß § 13 BGB) als auch von Handwerksbetrieben angerufen werden!
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an die Rechtsabteilung Ihrer zuständigen Handwerkskammer.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es wird darauf hingewiesen, dass durch dieses Verfahren weder Gewährleistungs- noch Verjährungsfristen unterbrochen oder gehemmt werden.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Nach schriftlicher oder telefonischer Kontaktaufnahme mit der zuständigen Handwerkskammer erfolgt die Zusendung des Antragsformulars.
Was sollte ich noch wissen?
Es ist der Antrag / Beschwerdeschreiben und der erforderliche Schriftverkehr in Kopie einzureichen.
Bemerkungen
Eine vorherige Terminvereinbarung für das Beratungsgespräch ist zweckmäßig.
Bei Bagatellstreitigkeiten mit einem Streitwert von weniger als 100,00 € findet keine Schlichtung statt.
Gemäß § 8 der Verfahrensregelung findet das Schlichtungsverfahren ausschließlich auf dem schriftlichen Weg statt.
Fachlich freigegeben durch
Handwerkskammer Erfurt
Fachlich freigegeben am
27.09.2019
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)
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Zuständige Stelle
Handwerkskammer Erfurt - Abteilung Recht und Organisation
Postanschrift
99106 Erfurt
Adresse
99084 Erfurt