Güterkraftverkehr: Anerkennung einer leitenden Tätigkeit

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie ein Unternehmen des Güterkraftverkehrs führen wollen, müssen Sie fachlich geeignet sein. Wenn Sie eine praktische Erfahrung von mindestens zehn Jahren in leitender Tätigkeit in einem solchen Unternehmen, das Güterkraftverkehr betreibt, nachweisen, ist ein anderweitiger Nachweis der fachlichen Eignung, z.B. durch eine Prüfung, nicht nötig. Diese Tätigkeit muss im Zeitraum von zehn Jahren vom 04.12.1999 bis 03.12. 2009 ohne Unterbrechung in einem oder mehreren Mitgliedstaaten der EU ausgeübt worden sein.

Wird Ihre Tätigkeit anerkannt, erhalten Sie eine Fachkundebescheinigung.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

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Zuständige Stelle

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1
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