Güterkraft- und Personenverkehr: Berufskraftfahrerqualifikation - Grundqualifikation/ Beschleunigte Grundqualifikation

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie als Berufskraftfahrer Fahrten im Güterkraft- oder Personenverkehr zu gewerblichen Zwecken auf öffentlichen Straßen durchführen, benötigen Sie zusätzlich zum gültigen Führerschein einen Nachweis der Grundqualifikation.

Die Prüfungen für den Erwerb der Grundqualifikation im engeren Sinne bzw. den Erwerb der beschleunigten Grundqualifikation werden von der Industrie- und Handelskammer (IHK) durchgeführt. Im Rahmen der Grundqualifikation werden besondere tätigkeitsbezogene Fertigkeiten und Kenntnisse (z.B. Technik, Verkehrssicherheit, rationeller Kraftstoffverbrauch, Lenk- und Ruhezeiten, Gesundheit) vermittelt.

  • Erwerb der Grundqualifikation im engeren Sinne:

Die erste Möglichkeit ist, eine Prüfung zur Grundqualifikation ohne Vorbereitungskurs abzulegen, die so genannte "Grundqualifikation im engeren Sinne". Sie umfasst eine theoretische Prüfung von 240 Minuten sowie eine praktische Prüfung von 210 Minuten. Für die Zulassung zur Prüfung ist der Besitz der jeweiligen Fahrerlaubnis erforderlich.

  • Erwerb der beschleunigten Grundqualifikation:

Es ist außerdem möglich, einen Vorbereitungskurs bei einer hierfür anerkannten Ausbildungsstätte zu besuchen und daran anschließend die Prüfung zur beschleunigten Grundqualifikation abzulegen. Der Vorbereitungskurs umfasst eine Dauer von 140 Stunden zu je 60 Minuten, davon 10 Stunden Fahrpraxis unter Anleitung eines Fahrlehrers. Die Teilnahmebescheinigung der Ausbildungsstätte ist Voraussetzung dafür, dass Sie sich zur Prüfung bei der IHK anmelden können. Diese dauert 90 Minuten und muss schriftlich abgelegt werden. Eine praktische Prüfung ist hier nicht erforderlich. Für den Erwerb der beschleunigten Grundqualifikation muss die Fahrerlaubnis der jeweiligen Fahrerlaubnisklasse noch nicht vorliegen. Die anerkannten Ausbildungsstätten für den Besuch des Vorbereitungskurses erfahren Sie von der Fahrerlaubnisbehörde und der Industrie- und Handelskammer.

  • Erwerb der Grundqualifikation durch Abschluss einer Berufsausbildung:

Eine weitere Möglichkeit ist die (dreijährige) Berufsausbildung zum/zur "Berufskraftfahrer/in" oder zur "Fachkraft im Fahrbetrieb" zu absolvieren, in der die Grundqualifikation bereits enthalten ist.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

Zuständige Stelle

Logo IHK Erfurt

Industrie- und Handelskammer (IHK) Erfurt

Adresse
Arnstädter Str. 34
99096 Erfurt

Postanschrift
Postfach 90 01 55
99104 Erfurt
Telefon
0361 3484-0
Fax
0361 3485-950
Öffnungszeiten

Mo. 08:00 - 17:00 Uhr

Di. 08:00 - 17:00 Uhr

Mi. 08:00 - 17:00 Uhr

Do. 08:00 - 17:00 Uhr

Fr. 08:00 - 14:30 Uhr

Verkehrsanbindung
1
Parkplätze
Parkplatz
Parkhaus "Am Stadion"
Gebühren: ja

Gebäudezugänge

Formulare

Für die Anzeige von interaktivem Java wird die Java RE benötigt, für PDF der Acrobat Reader.
Merkblatt zur Berufskraftfahrerqualifikation