Gefahrguttransporte - Anerkennung von Schulungsveranstaltern für die Ausbildung im Gefahrguttransport beantragen

Leistungsbeschreibung

Unternehmer und Inhaber eines Betriebes, die an der Beförderung gefährlicher Güter mit Eisenbahn-, Straßen-, Wasser- oder Luftfahrzeugen beteiligt sind, müssen mindestens einen Gefahrgutbeauftragten bestellen. Sie dürfen nur als Gefahrgutbeauftragter tätig werden, wenn Sie Inhaber eines für den/ die betreffenden Verkehrsträger gültigen Schulungsnachweises sind. Die Schulung muss für Gefahrgutbeauftragte von der IHK anerkannt sein.

Aufgabe der Industrie- und Handelskammer (IHK) ist die Anerkennung und Überwachung der Schulungsveranstalter. Eine aktuelle Liste mit den anerkannten Schulungsveranstaltern finden Sie auf den Seiten der jeweiligen IHKs.

Die Anerkennung kann für die Kurse Basiskurs, Aufbaukurs Tank, Aufbaukurs Klasse 1, Aufbaukurs Klasse 7 und für Auffrischungsschulungen beantragt werden.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

Zuständige Stelle

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Industrie- und Handelskammer (IHK) Erfurt

Adresse
Arnstädter Str. 34
99096 Erfurt

Postanschrift
Postfach 90 01 55
99104 Erfurt
Telefon
0361 3484-0
Fax
0361 3485-950
Öffnungszeiten

Mo. 08:00 - 17:00 Uhr

Di. 08:00 - 17:00 Uhr

Mi. 08:00 - 17:00 Uhr

Do. 08:00 - 17:00 Uhr

Fr. 08:00 - 14:30 Uhr

Verkehrsanbindung
1
Parkplätze
Parkplatz
Parkhaus "Am Stadion"
Gebühren: ja

Gebäudezugänge