Handwerksrolle: Eintragung in das Verzeichnis zulassungspflichtiger Handwerke (Anlage A der Handwerksordnung)

Leistungsbeschreibung

Die Handwerksrolle ist das Verzeichnis der Gewerbe, die als zulassungspflichtige Handwerke betrieben werden können (Anlage A zur Handwerksordnung). Der selbständige Betrieb eines zulassungspflichtigen Handwerks als stehendes Gewerbe ist nur den in der Handwerksrolle eingetragenen natürlichen und juristischen Personen und Personengesellschaften gestattet. Die Eintragung in die Handwerksrolle ist somit die Betriebserlaubnis für den Betrieb eines zulassungspflichtigen Handwerks.
Für die Eintragung in die Handwerksrolle muss ein Antrag gestellt und es müssen die gesetzlich vorgeschriebenen Qualifikationen (Merkblatt zur Eintragung in das Verzeichnis der zulassungspflichtigen Handwerke – Handwerksrolle – der Anlage A zur Handwerksordnung) nachgewiesen werden. Als Bescheinigung über die Eintragung in die Handwerksrolle stellt die Handwerkskammer eine Handwerkskarte aus. Die Eintragung ist gebührenpflichtig.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

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Zuständige Stelle

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Handwerkskammer Erfurt - Handwerksrolle

Adresse
Fischmarkt 13
99084 Erfurt
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Verkehrsanbindung
Linie 6

Linie 3
Gebäudezugänge

Formulare

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Antrag auf Eintragung / Änderung / Erweiterung - (Handwerkskammer Erfurt)
Erklärung (handwerklicher Betriebsleiter/in) - (Handwerkskammer Erfurt)
Verordnung über verwandte Handwerke
Merkblatt Anlage A und B zur Handwerksordnung
Merkblatt für den handwerklichen Betriebsleiter
Merkblatt zur Eintragung in das Verzeichnis der zulassungspflichtigen Handwerke (Handwerksrolle) der Anlage A zur Handwerksordnung (HandwO)