Zuständigkeitsfinder
Obdachlosenhilfe
Leistungsbeschreibung
Die wesentliche Aufgabe der Obdachlosenhilfe ist es, Menschen in besonders schwierigen sozialen Situationen, in finanziellen Notlagen oder in Wohnungsfragen zu helfen. Es werden umfassende Beratungen, persönliche Betreuung, finanzielle Unterstützung und Hilfen in sozialen Einrichtungen gewährt.
An wen muss ich mich wenden?
Auskünfte erhalten Sie über das Sozialamt Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt und über jede Gemeindeverwaltung.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis oder Reisepass
- Meldebescheinigung
Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit
Fachlich freigegeben am
14.03.2013
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)
Zuständige Stelle
Landratsamt Gotha - Sozialamt
Adresse
99867 Gotha
Adresse
99867 Gotha
Öffnungszeiten
Montag geschlossen
Dienstag 13:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
Freitag 09:00-12:00 Uhr
Ausschließlich mit Terminvereinbarung
Parkplätze
Gebühren: nein