Zuständigkeitsfinder
Naturparke
Leistungsbeschreibung
Als Naturparke werden großräumige Gebiete ausgewiesen, die sich aufgrund ihrer natürlichen Eigenart und Schönheit besonders für die Erholung eignen. Die Erhaltung der Arten- und Lebensraumvielfalt und des charakteristischen Landschaftsbildes der jeweiligen Kulturlandschaft ist eine Zielsetzung, die in den Naturparken verfolgt wird.
Dabei steht die Entwicklung dauerhaft umweltgerechter Landnutzungen - also eine nachhaltige Regionalentwicklung - im Mittelpunkt der Aktivitäten. Dies geschieht in den Naturparken unter Einbeziehung der im Gebiet lebenden Menschen, da nur so Akzeptanz für den Naturschutz geschaffen sowie die regionale Identität und das Verständnis für eine nachhaltige Gesamtentwicklung des ländlichen Raumes gefördert werden kann.
Rechtsgrundlage
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)
Zuständige Stelle
Landratsamt Gotha - Untere Naturschutzbehörde und Landschaftspflege
Adresse
99867 Gotha
Adresse
99867 Gotha
Bemerkung: Postanschrift
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 13:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Hinweis:
Abweichende Öffnungs- und Sprechzeiten im Jugendamt, im Sozialamt, in der Kfz-Zulassungsbehörde und in der Bargeldkasse der Kreiskasse
Ausschließlich mit Terminvereinbarung
Parkplätze
Gebühren: nein