Zuständigkeitsfinder
Haustierhaltung von besonders geschützten Wirbeltieren anzeigen
Leistungsbeschreibung
Wirbeltiere der besonders geschützten Arten unterliegen der Meldepflicht. Der Halter muss unverzüglich nach Beginn der Haltung der zuständigen Behörde den Bestand der Tiere und nach der Bestandsanzeige den Zu- und Abgang sowie deren Kennzeichnung schriftlich anzeigen. Ebenso ist eine Verlegung des Standortes unverzüglich anzuzeigen.
Zu den besonders geschützten Arten gehört unter anderem der überwiegende Teil der exotischen Tierarten, z.B. Affen, Papageienvögel, Landschildkröten, Riesenschlangen, Echsenarten (wie beispielsweise Taggeckos und Chamäleons), aber auch zahlreiche heimische Arten. Auch alle europäischen Vogelarten gehören dazu.
An wen muss ich mich wenden?
Die Meldungen sind an die zuständigen unteren Naturschutzbehörden bei den Landkreisen und kreisfreien Städten zu richten. Die unteren Naturschutzbehörden beraten in Fragen der Kennzeichnung von Tieren und können Ausnahmen von den Kennzeichnungsvorschriften erteilen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Erforderliche Angaben: Die Meldung muss Angaben über
- Zahl,
- Art,
- Alter,
- Geschlecht,
- Herkunft,
- Verbleib,
- Standort,
- Verwendungszweck und
- Kennzeichen
der Tiere enthalten. In bestimmten Fällen können Dokumentationen (zum Beispiel Foto des Rücken- und Bauchpanzers einer Schildkröte, Foto des Kopfes einer Schlange) das Kennzeichen ersetzen.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Auskunft, ob eine Art als besonders geschützt bestimmt ist, erteilt Ihnen das Wissenschaftliche Informationssystem zum Internationalen Artenschutz (WISIA) des Bundesamtes für Naturschutz
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)
Zuständige Stelle
Landratsamt Gotha - Untere Naturschutzbehörde und Landschaftspflege
Adresse
99867 Gotha
Adresse
99867 Gotha
Bemerkung: Postanschrift
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 13:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Hinweis:
Abweichende Öffnungs- und Sprechzeiten im Jugendamt, im Sozialamt, in der Kfz-Zulassungsbehörde und in der Bargeldkasse der Kreiskasse
Ausschließlich mit Terminvereinbarung
Parkplätze
Gebühren: nein