Hundesteuer

Leistungsbeschreibung

Die Hundesteuer ist eine kommunale Aufwandssteuer. Sie wird für das Halten von Hunden erhoben. Halter eines Hundes ist derjenige, der einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seiner Haushalts- oder Betriebsangehörigkeit aufgenommen hat.

Soweit eine Gemeinde eine Hundesteuer vorsieht, sind Hundehalter verpflichtet, ihren Hund an- beziehungsweise abzumelden.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

Zuständige Stelle

Gemeinde Nessetal

Adresse
Hauptstraße 15
99869 Goldbach
Telefon
036255 843-0
Fax
036255 80486
Öffnungszeiten

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr

Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:30 Uhr

Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

Gebäudezugänge

Bankverbindung

Empfänger: Verwaltungsgemeinschaft Mittleres Nessetal
Bank: DKB Erfurt
BIC: BYLADEM1001
IBAN: DE96120300000000932806

Formulare

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Bankeinzugsermächtigung
Hundesteuer-Anmeldung - (Thüringen)
Hundesteuer-Abmeldung - (Thüringen)