Hortanmeldung

Leistungsbeschreibung

Hortanmeldung und Hortabmeldung erfolgt in der Regel schriftlich über die Leitung der jeweiligen Grundschule. Dabei ist die tägliche Verweildauer des Kindes im Hort anzugeben. Die Hortanmeldung muss jährlich erneuert werden.
Für jedes Kind, das zur Betreuung im Schulhort angemeldet wurde, ist im Voraus eine Beteiligung an den Personal- und Sachkosten der Hortbetreuung zu zahlen. Hierbei werden das Einkommen und die Anzahl der Kinder einer Familie in angemessener Weise berücksichtigt.

Das Kind ist durch den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz beim Gemeindeunfallversicherungsverband versichert.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

Zuständige Stelle

Landratsamt Gotha - Amt für Bildung, Schulen, Sport und Kultur

Adresse
Eisenacher Str. 3
99867 Gotha

Adresse
18.-März-Str. 50
99867 Gotha
Telefon
03621 214-622
Fax
03621 214-672
Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 13:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

Hinweis:
Abweichende Öffnungs- und Sprechzeiten im Jugendamt, im Sozialamt, in der Kfz-Zulassungsbehörde und in der Bargeldkasse der Kreiskasse


Ausschließlich mit Terminvereinbarung
Parkplätze
Parkplatz
Gebühren: nein

Sonstiges

Nur das Erdgeschoss ist für Rollstuhlfahrer/innen zugänglich. Die Anzahl der Parkplätze ist begrenzt.

Weitere Stellen

Gemeinde Nessetal
Adresse
Hauptstraße 15
99869 Goldbach
Telefon
036255 843-0
Fax
036255 80486