Zuständigkeitsfinder
Heimbetreuung
Leistungsbeschreibung
Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen für die Gewährung von Hilfe zum Lebensunterhalt unterstützt der Sozialhilfeträger bei der Beschaffung einer Wohnung oder eines Heimplatzes. Besondere Bedarfssituationen können zum Beispiel durch die Folge von Krankheiten, Behinderung oder Pflegebedürftigkeit entstehen.
An wen muss ich mich wenden?
Ihr örtlich zuständiges Sozialamt beantwortet Ihre Fragen und hilft Ihnen weiter.
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit
Fachlich freigegeben am
25.06.2012
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)
Zuständige Stelle
Landratsamt Gotha - Sozialamt
Adresse
99867 Gotha
Adresse
99867 Gotha
Telefon
03621 214-792Öffnungszeiten
telefonische Servicezeiten:
Montag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 Uhr -12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 17:00 Uhr
Mittwoch 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 Uhr -12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 17:00 Uhr
Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Ausschließlich mit Terminvereinbarung
Parkplätze
Gebühren: nein
