Haushaltshilfe

Leistungsbeschreibung

Das Sozialamt kann bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen für die Gewährung von Hilfe zum Lebensunterhalt auch die Kosten für eine Hauswirtschaftshilfe übernehmen.

Besondere Bedarfssituationen können zum Beispiel durch die Folge von Krankheiten, Behinderung oder Pflegebedürftigkeit entstehen.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

Zuständige Stelle

Landratsamt Gotha - Hilfe zum Lebensunterhalt / Grundsicherung

Adresse
18.-März-Str. 50
99867 Gotha

Adresse
Mauerstr. 20
99867 Gotha
Telefon
03621 214-801
Fax
03621 214-909
Fax
03621 214-810
Öffnungszeiten

Montag geschlossen
Dienstag 13:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
Freitag 09:00-12:00 Uhr


Ausschließlich mit Terminvereinbarung
Parkplätze
Parkplatz
Gebühren: nein