Zuständigkeitsfinder
Haushaltshilfe
Leistungsbeschreibung
Das Sozialamt kann bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen für die Gewährung von Hilfe zum Lebensunterhalt auch die Kosten für eine Hauswirtschaftshilfe übernehmen.
Besondere Bedarfssituationen können zum Beispiel durch die Folge von Krankheiten, Behinderung oder Pflegebedürftigkeit entstehen.
Besondere Bedarfssituationen können zum Beispiel durch die Folge von Krankheiten, Behinderung oder Pflegebedürftigkeit entstehen.
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an das zuständige Sozialamt.
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)
Zuständige Stelle
Landratsamt Gotha - Hilfe zum Lebensunterhalt / Grundsicherung
Adresse
18.-März-Str. 50
99867 Gotha
99867 Gotha
Adresse
Mauerstr. 20
99867 Gotha
99867 Gotha
Öffnungszeiten
Montag geschlossen
Dienstag 13:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
Freitag 09:00-12:00 Uhr
Ausschließlich mit Terminvereinbarung
Parkplätze
Parkplatz
Gebühren: nein
Gebühren: nein