Grundschule Aufnahme

Leistungsbeschreibung

In der Grundschule werden Schüler des 1. bis 4. Schuljahrganges unterrichtet. Die Grundschule vermittelt ihren Schülern Grundkenntnisse und Grundfertigkeiten und entwickelt die verschiedenen Fähigkeiten in einem für alle Schüler gemeinsamen Bildungsgang. Die Vollzeitschulpflicht beginnt für alle Kinder, die am 1. August eines Jahres sechs Jahre alt sind, am 1. August desselben Jahres. Ein Kind, das am 30. Juni mindestens fünf Jahre ist, kann auf Antrag der Eltern am 1. August desselben Jahres vorzeitig in die Schule aufgenommen werden.

Anmeldung:

Die Eltern melden ihr Kind in der Zeit vom 10. bis 20. Dezember des Vorjahres in der für ihren Wohnbezirk zuständigen Grundschule an. Der Anmeldungstermin wird durch den Schulträger in ortsüblicher Weise in der Zeit vom 1. bis 8. Dezember bekanntgegeben. Wünschen Eltern aus wichtigen Gründen den Besuch einer anderen Grundschule, muss beim zuständigen Schulamt ein Gastschulantrag eingereicht werden. Unabhängig davon erfolgt zunächst die Anmeldung des Schülers an der für den Wohnbezirk zuständigen Grundschule.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

Zuständige Stelle

Staatliche Grundschule Wormstedt

Adresse
Alte Brauerei 17a
99518 Bad Sulza
Telefon
036464 70213
Fax
036464 70241

Formulare

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Anmeldung meines Kindes an der Schule
Abmeldung meines Kindes von der Schule

Weitere Stellen

Landratsamt Gotha - Amt für Bildung, Schulen, Sport und Kultur
Adresse
Eisenacher Str. 3
99867 Gotha
Telefon
03621 214-622
Fax
03621 214-672
Staatliches Schulamt Westthüringen
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Justus-Perthes-Straße 2a
99867 Gotha
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0361 573415-100
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0361 573415-101
Gemeinde Nessetal
Adresse
Hauptstraße 15
99869 Goldbach
Telefon
036255 843-0
Fax
036255 80486