Zuständigkeitsfinder
Gewässeraufsicht
Leistungsbeschreibung
Die Gewässeraufsicht beinhaltet Maßnahmen, um Gefahren für die Allgemeinheit, den Einzelnen oder für die Gewässer abzuwehren, die durch den Zustand oder die Benutzung der Gewässer, der Ufer, der Deiche, der Überschwemmungs-, Wasserschutz- und Heilquellenschutzgebiete sowie der Anlagen an Gewässern oder in diesen Gebieten hervorgerufen werden.
Bürgerinnen und Bürger, denen ein Sachverhalt bekannt wird, der mutmaßlich eine Gewässergefährdung darstellt, können diesen bei der unteren Wasserbehörde melden. Die untere Wasserbehörde wird im Rahmen der Gewässeraufsicht prüfen, ob Maßnahmen zur Gefahrenabwehr erforderlich sind und diese veranlassen.
An wen muss ich mich wenden?
Zuständig ist die untere Wasserbehörde des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt
Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz
Fachlich freigegeben am
20.01.2020
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)
Zuständige Stelle
Landratsamt Gotha - Untere Wasser-, Bodenschutz- und Altlastenbehörde
Adresse
99867 Gotha
Adresse
99867 Gotha
Bemerkung: Postanschrift
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 13:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Hinweis:
Abweichende Öffnungs- und Sprechzeiten im Jugendamt, im Sozialamt, in der Kfz-Zulassungsbehörde und in der Bargeldkasse der Kreiskasse
Ausschließlich mit Terminvereinbarung
Parkplätze
Gebühren: nein