Geburt: Anonym

Leistungsbeschreibung

Für eine schwangere Frau, die sich in einer ihr ausweglos erscheinenden Not- oder Konfliktsituation befindet, kann die Situation so akut sein, dass sie als einzigen Lösungsweg die heimliche Entbindung, Aussetzung oder gar Tötung des Kindes sieht.

Eine Frau in einer solchen akuten Not- oder Konfliktsituation kann bei bevorstehender Geburt ihres Kindes in jeder Thüringer Klinik mit einer Abteilung für Frauenheilkunde/Geburtshilfe anonym unter fachkundiger Aufsicht und ohne Angabe ihrer Personalien entbinden.

Die Mutter kann nach der Geburt sicher sein, dass ihr Kind durch Vermittlung des Jugendamtes in gute Hände kommt. Es besteht auch die Möglichkeit, eine persönliche Nachricht für das Kind in einem verschlossenen Umschlag zu hinterlegen und eine Beratung/Begleitung durch eine Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle zu erhalten. Jede Frau sollte wissen, dass sie jederzeit ihre Anonymität aufgeben kann.

Mütter in sehr großer persönlicher Not können die Möglichkeit des Babykorbs nutzen und ihr Neugeborenes dort anonym abgeben. Der Babykorb soll verhindern, dass Babies ungeschützt ausgesetzt werden und damit deren Leben in Gefahr gerät.

Der Babykorb ist an einer uneinsehbaren Stelle eingerichtet und von außen eindeutig gekennzeichnet. Der Weg dorthin kann anonym zurückgelegt werden. Sobald ein Säugling im Babykorb ist, wird das Personal des Kreißsaales automatisch benachrichtigt. Somit können Schwester und Arzt innerhalb kürzester Zeit das Kind versorgen.

Ein im Babykorb hinterlegter Brief gibt der in Not geratenen Frau Rat, an welche Stelle sie sich wenden kann, falls sie sich später doch für ihr Baby entscheidet.

Beurkundungsrechtlich wird das Kind wie eine Person mit ungewissem Personenstand nach § 26 des Personenstandsgesetzes behandelt. Danach bestimmt die zuständige Verwaltungsbehörde (Landkreis, kreisfreie Stadt), welcher Geburtsort und Geburtstag sowie welcher Vor- und Familienname in das Geburtenbuch einzutragen ist.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

Zuständige Stelle

Landratsamt Gotha - Allgemeines Ordnungsrecht

Adresse
18.-März-Straße 50
99867 Gotha
Telefon
03621 214-501
Fax
03621 214-599
Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 13:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

Hinweis:
Abweichende Öffnungs- und Sprechzeiten im Jugendamt, im Sozialamt, in der Kfz-Zulassungsbehörde und in der Bargeldkasse der Kreiskasse


Ausschließlich mit Terminvereinbarung
Parkplätze
Parkplatz
Gebühren: nein

Gebäudezugänge

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