Nachweis der Allgemeinen Betriebserlaubnis für Fahrzeuge und Anhänger aus der ehemaligen DDR beantragen

Leistungsbeschreibung

Für ehemals in der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) nicht zulassungspflichtige Fahrzeuge ohne vorhandenen Registrierschein können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Nachwies der ABE beantragen. Zuständig dafür ist das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA).

Voraussetzung für die Ausstellung eines solchen Nachweises: Bei idem von Ihnen beantragten Fahrzeug handelt es sich um

  • Kleinkraftrad, wie Mokick oder Moped
  • Fahrrad mit Hilfsmotor
  • ein Leichtkraftrad, welches bis zum 28. Februar 1992 erstmals in der DDR in den Verkehr gekommen ist oder
  • um einen motorisierten Krankenfahrstuhl, der vor dem 1. März 1991 erstmals in der DDR in den Verkehr gekommen ist
  • zulassungsfreie Anhänger der ehemaligen DDR-Produktion

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

Zuständige Stelle

Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

Adresse
Fördestraße 16
24944 Flensburg

Postanschrift
24937 Flensburg
Telefon
+49 461 316-0
Fax
+49 461 316-149
Fax
+49 461 316-1650
Öffnungszeiten

Montag bis Mittwoch: 9:00 bis 15:00 Uhr
Donnerstag: 9:00 bis 17:30 Uhr
Freitag: 9:00 bis 15:00 Uhr