Genehmigung von Mindestausrüstungsliste (MEL) für Luftfahrzeuge beantragen oder Meldung für Verlängerung der Wiederherstellungsfrist (RIE) einreichen

Leistungsbeschreibung

Eine Mindestausrüstungsliste (Minimum Equipment List, MEL) für ein oder mehrere Luftfahrzeuge muss das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) erstmalig genehmigen. Änderungen an einer bestehenden Mindestausrüstungsliste sind ebenfalls genehmigungspflichtig. Wenn Sie die Wiederherstellungsfrist (Rectification Interval Extension, RIE) verlängern möchten, müssen Sie dies dem LBA melden.

Als Betreiber eines Luftfahrzeugs können Sie im Bereich Mindestausrüstungsliste Folgendes beantragen beziehungsweise im Bereich Verlängerung der Wiederherstellungsfrist Folgendes melden:

  • Erstgenehmigung einer Mindestausrüstungsliste
  • Revision einer Mindestausrüstungsliste:
    • Änderung der Basis-MEL (MMEL)
    • Aufnahme eines oder mehrerer Luftfahrzeuge in die MEL
    • Herausnahme eines oder mehrerer Luftfahrzeuge aus der MEL
    • Änderung der Ausrüstung eines oder mehrerer Luftfahrzeuge in der MEL
    • Änderung der betrieblichen Verfahren eines oder mehrerer Luftfahrzeuge in der MEL
  • Meldung einer Verlängerung der Wiederherstellungsfrist

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

Zuständige Stelle

Luftfahrt-Bundesamt (LBA)

Adresse
Hermann-Blenk-Straße 26
38108 Braunschweig
Telefon
+49 531 2355-0
Fax
+49 531 2355-9099

Weitere Stellen

Luftfahrt-Bundesamt (LBA), Referat B 2
Postanschrift
38001 Braunschweig
Telefon
+49 531 2355-0
Fax
+49 531 2355-3299
Bemerkung: für Erteilung Leitungspersonal
Fax
+49 531 2355-3298
Bemerkung: für Erteilung Leitungspersonal
Fax
+49 531 2355-9099
Bemerkung: für Flugbegleiterbescheinigungen
E-Mail
Kontakt aufnehmen
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