Genehmigung zur Entwicklung von Luftfahrzeugen und luftfahrttechnischem Gerät beantragen

Leistungsbeschreibung

Luftfahrttechnische Technologieentwicklung unterliegt einer umfassenden Steuerung und Kontrolle durch das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) und der Agentur der Europäischen Union für Flugsicherheit (EASA; englisch: European Union Aviation Safety Agency). Entwicklungsbetriebe im Sinne der Vorschrift sind alle Betriebe, die luftfahrttechnische Erzeugnisse, Teile, Ausrüstungen oder passende Reparaturverfahren entwickeln. Für derartige Aktivitäten müssen diese Betriebe ihre Befähigung nachweisen und eine Genehmigung des Luftfahrt-Bundesamts besitzen. Alle Änderungen der Genehmigung sind ebenfalls genehmigungspflichtig.

Einzelunternehmerinnen und -unternehmer sowie Organisationen, die bereits über eine Genehmigungsurkunde der EASA DOA (englisch: Design Organisation Approval) verfügen, können eine nationale Ergänzungsgenehmigung beantragen.

Bereits genehmigte Entwicklungsbetriebe können darüber hinaus sowohl signifikante als auch geringfügige Änderungen an Ihrer Genehmigung beziehungsweise an Ergänzungsgenehmigungen beantragen.

Generell gilt: Ohne erteilte Genehmigung dürfen Sie noch keine Tätigkeiten ausführen.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

Zuständige Stelle

Luftfahrt-Bundesamt (LBA)

Adresse
Hermann-Blenk-Straße 26
38108 Braunschweig
Telefon
+49 531 2355-0
Fax
+49 531 2355-9099

Weitere Stellen

Luftfahrt-Bundesamt (LBA), Referat T1
Adresse
Hermann-Blenk-Straße 26
38108 Braunschweig
Bemerkung: Postfach: 38144 Braunschweig
Link zur Anfahrtsbeschreibung:
https://www.lba.de/DE/LBA/Zentrale/Anreise/Anreise_HBS26.html?nn=2087914
Telefon
+49 531 23555599