Gleichbehandlung

Leistungsbeschreibung

Vorschriften zur gleichen Entlohnung für Männer und Frauen

Das Gesetz zur Förderung der Entgelttransparenz zwischen Frauen und Männern (Entgelttransparenzgesetz – EntgTranspG) ist am 6. Juli 2017 in Kraft getreten.

Das Ziel ist die Unterstützung von Frauen (und Männern), ihren Anspruch auf gleiches Entgelt bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit besser durchzusetzen. Der sog.   unbereinigte Gender Pay Gap  beträgt in Deutschland 18 % (2021). Über das aktive Erwerbsleben hinaus führt der  Gender Pay Gap durchschnittlich zu niedrigeren Renten von Frauen gegenüber Männern ( Gender Pension Gap (49%, 2019  Quelle: Gleichstellungsatlas).

Ausführlich Information zum EntgTranspG finden Sie unter Beschäftigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in anderen Mitgliedstaaten (Entsendung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, Vorschriften über den freien Dienstleistungsverkehr, Wohnsitzanforderungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer).

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

Zuständige Stelle

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)

Adresse
Glinkastraße 24
10117 Berlin, Stadt
Telefon
+49 30 20179130
Fax
+49 3018 5554400
Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag: 9:00 bis 18:00 Uhr