Messbericht über kontinuierliche Messungen von Luftschadstoffen bei sonstigen Anlagen vorlegen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie bestimmte genehmigungsbedürftige Industrie- oder Gewerbeanlagen betreiben, können Sie behördlich verpflichtet werden:

  • die Einhaltung von Grenzwerten des Schadstoffausstoßes durch kontinuierliche Messungen zu überprüfen und
  • über die Ergebnisse einen Messbericht zu erstellen.

Einzelheiten zu Art und Umfang der kontinuierlichen Messungen sowie zu den von Ihnen einzuhaltenden Fristen stehen im Genehmigungsbescheid für Ihre Anlage.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

Zuständige Stelle

Landratsamt Gotha - Untere Immissionsschutz-, Abfall- und Chemikaliensicherheitsbehörde

Adresse
Waltershäuser Str. 136
99867 Gotha

Adresse
18. März-Straße 50
99867 Gotha
Bemerkung: Postanschrift
Telefon
03621 214-193
Öffnungszeiten

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Montag  08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Dienstag  08:00 Uhr -12:00 Uhr   und 13:00 Uhr - 17:00 Uhr

Mittwoch  08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Donnerstag  08:00 Uhr -12:00 Uhr   und 13:00 Uhr - 17:00 Uhr

Freitag   08:00 Uhr - 12:00 Uhr

 


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