Prostitutionstätigkeit Anmeldung verlängern

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie in Deutschland der Prostitution nachgehen, dann sind Sie verpflichtet, sich behördlich anzumelden. Die Anmeldungen sind zeitlich begrenzt gültig.

Die Anmeldebescheinigung gilt für anmeldepflichtige Personen ab 21 Jahren für zwei Jahre. Für anmeldepflichtige Personen unter 21 Jahren gilt die Anmeldebescheinigung für ein Jahr. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer müssen Sie persönlich eine Verlängerung der Anmelde- und ggf. der Aliasbescheinigung beantragen.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

Zuständige Stelle

Landratsamt Gotha - Gewerberecht

Adresse
18.-März-Straße 50
99867 Gotha
Telefon
03621 214-501
Fax
03621 214-599
Bemerkung: Fax.Nr. geändert
Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 13:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

Hinweis:
Abweichende Öffnungs- und Sprechzeiten im Jugendamt, im Sozialamt, in der Kfz-Zulassungsbehörde und in der Bargeldkasse der Kreiskasse


Ausschließlich mit Terminvereinbarung
Parkplätze
Parkplatz
Gebühren: nein

Gebäudezugänge