Prostitutionsgewerbe Erlaubnis zum Betrieb beantragen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie ein Prostitutionsgewerbe betreiben möchten, dann müssen Sie die Erlaubnis bei der zuständigen Behörde beantragen.

Damit Sie die Erlaubnis erhalten, müssen Sie bestimmte Mindestvorrausetzungen erfüllen, wie beispielsweise die Vorlage eines zulässigen Betriebskonzepts und den Nachweis Ihrer Zuverlässigkeit als Betreiber*in.

Die Erlaubnis kann befristet werden. Wenn Sie jedoch weiterhin die Voraussetzungen erfüllen, dann können Sie einen Antrag auf Verlängerung stellen.

Es wird darauf hingewiesen, dass es nach § 1 der "Thüringer Verordnung über das Verbot der Prostitution" in Gemeinden mit bis zu 30.000 Einwohnern verboten ist, der Prostitution nachzugehen. Durch Rechtsverordnung können einzelne Gemeinden ganz oder teilweise von dem Verbot ausgenommen werden. Ob eine entsprechende Ausnahmeregelung für eine Gemeinde mit weniger als 30.000 Einwohner besteht, können Sie beim zuständigen Landratsamt des Landkreises erfragen.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

Zuständige Stelle

Landratsamt Gotha - Gewerberecht

Adresse
18.-März-Straße 50
99867 Gotha
Telefon
03621 214-501
Fax
03621 214-599
Bemerkung: Fax.Nr. geändert
Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 13:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

Hinweis:
Abweichende Öffnungs- und Sprechzeiten im Jugendamt, im Sozialamt, in der Kfz-Zulassungsbehörde und in der Bargeldkasse der Kreiskasse


Ausschließlich mit Terminvereinbarung
Parkplätze
Parkplatz
Gebühren: nein

Gebäudezugänge

Formulare

Für die Anzeige von interaktivem Java wird die Java RE benötigt, für PDF der Acrobat Reader.
Antrag auf Erteilung einer Stellvertretungserlaubnis nach § 13 Abs. 1 ProstSchG
Anzeige nach § 13 Abs. 3 ProstSchG
Anzeige über die Aufstellung eines Prostitutionsfahrzeuges nach § 21 ProstSchG
Anzeige über eine Prostitutionsveranstaltung nach § 20 ProstSchG
Hinweise an Prostitutionsgewerbetreibende
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 12 ProstSchG
Meldung und Zuverlässigkeitsprüfung von Personen nach § 25 Abs. 2 Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG)
Information gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung für Verpflichtungen nach dem Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG)
Information gemäß Art. 14 der Datenschutz-Grundverordnung für Verpflichtungen nach dem Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG)
Vordruck für die Erstellung eines Betriebskonzeptes für Prostitutionsstätten und Prostitutionsfahrzeuge nach § 12 ProstSchG
Vordruck für die Erstellung eines Veranstaltungskonzeptes für die Organisation und Durchführung von Prostitutionsveranstaltungen