Registrierung oder Zulassung für Selbstmischer beantragen

Leistungsbeschreibung

Für die Herstellung von Mischfuttermitteln für den Selbstbedarf und bei Verwendung von Fischmehl, verarbeiteten tierischen Proteinen, Nichtwiederkäuer-Blutprodukten, verarbeiteten tierischem Protein aus Nutzinsekten benötigen Sie eine Registrierung.  Werden in Ihrem Betrieb auch Wiederkäuer gehalten, benötigen Sie dafür eine Zulassung für Selbstmischer gemäß Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 in der jeweils gültigen Fassung (siehe Rechtsgrundlage).

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)