Genehmigung zum Aufstellen von Bienenvölkern in Schutzbezirken der Bienenbelegstellen in Thüringen beantragen

Leistungsbeschreibung

In Thüringen existieren aktuell sieben staatlich anerkannte Belegstellen: Birkenmoor, Gehlberg, Kirchtal, Wüstenwetzdorf, Oberhof, Kieferle und Weißberg/Rennsteig.

Wollen Sie in deren Umkreisen (7 Kilometer) Bienenvölker aufstellen, bedarf es einer Genehmigung. Durch den Schutzbereich sollen unerwünschte Kreuzungen oder der Eintrag von Krankheiten vermieden werden. Innerhalb dieser Schutzbezirke ist es verboten, dauerhaft Bienenvölker zu halten, die der festgelegten Zuchtherkunft der Bienenbelegstelle nicht entsprechen. Die Genehmigung zum Aufstellen von Bienenvölkern in Schutzbezirken von Bienenbelegstellen muss beim TLLLR beantragt werden.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

Zuständige Stelle

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) - Referat 32 - Nutztierhaltung

Adresse
Naumburger Straße 98
07743 Jena
Link zur Anfahrtsbeschreibung:
Anfahrtskizze
Telefon
+49 361 574041-000
Fax
+49 361 574041-390

Mitarbeiter*innen

Referatsbereich Bienenbelegstellen