Zuständigkeitsfinder
Programm zur Förderung von Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege in Thüringen" (NALAP)
Leistungsbeschreibung
Mit dem „Programm zur Förderung von Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege in Thüringen" (NALAP) kann
1. eine Förderung durch Vertragsabschluss erfolgen zum Beispiel für die
- Durchführung von Mahd und Beweidung auf Biotopgrünland,
- Pflege von Teichen und Kopfbäumen sowie
- Betreuung von Amphibienschutzzäunen
2. eine Förderung durch Zuwendungsbescheid erfolgen zum Beispiel für die Durchführung von
- Naturschutzprojekten zur Schaffung, Wiederherstellung und Entwicklung von Lebensräumen und Lebensstätten in der Agrarlandschaft.
Verfahrensablauf
- Anträge auf Projektförderung oder auf Abschluss eines Vertrages bereitet die untere Naturschutzbehörde des jeweiligen Landkreises beziehungsweise der kreisfreien Stadt gemeinsam mit Ihnen vor und leitet diese an die Bewilligungsbehörde weiter.
- Die Bewilligungsbehörde erlässt einen Zuwendungsbescheid zur Projektförderung oder schließt mit Ihnen einen Vertrag ab.
- Das Verfahren zur Auszahlung im Rahmen einer Projektförderung wird im Bewilligungsbescheid geregelt.
- Die Auszahlung einer vertraglich vereinbarten Zuwendung beziehungsweise Vergütung erfolgt jährlich auf Antrag (Formblatt).
An wen muss ich mich wenden?
Ansprechpartner vor Ort, in den Landkreisen und kreisfreien Städten ist die jeweilige Untere Naturschutzbehörde des Landratsamtes beziehungsweise der Stadtverwaltung.
Antrags- und Bewilligungsbehörde ist das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz.
Zuständige Stelle
Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz, Referat 33 - Landschaftspflege, Naturschutzförderung
Voraussetzungen
Um Vertragsnehmer oder Träger von Projekten zu werden, müssen Sie dem folgenden Personenkreis angehören:
- natürliche Personen
- juristische Personen des privaten (insbesondere Vereine und Naturschutzverbände) und des öffentlichen Rechts
- gegebenenfalls Kommunen
- gemeinnützige juristische Personen
- landwirtschaftliche Personen und andere Landbewirtschafter
Weitere Informationen zu den Voraussetzungen für eine Förderung können Sie der Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege in Thüringen (NALAP) entnehmen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zur Förderung von Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege in Thüringen
- Zuwendungsvertrag zur Durchführung von Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege
Formulare erhalten Sie über die untere Naturschutzbehörde Ihres Landratsamtes bzw. der Stadtverwaltung und die Bewilligungsbehörde.
Welche Gebühren fallen an?
keine
Welche Fristen muss ich beachten?
Anträge auf Projektförderung oder auf einen Vertragsabschluss erfolgen jährlich bis zum 01.Februar. Später eingereichte Vertragsangebote/Anträge können berücksichtigt werden.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Ein Rechtsanspruch auf Gewährung der Förderung besteht nicht. Bei Bewilligung eines Projekts enthält der Förderbescheid die übliche Rechtsbehelfsfrist von einem Monat.
Anträge / Formulare
Vordrucke beziehungsweise Formulare erhalten Sie bei der unteren Naturschutzbehörde Ihres Landratsamtes beziehungsweise in kreisfreien Städten Ihrer Stadtverwaltung oder bei der Bewilligungsbehörde.
Unterstützende Institutionen
Fragen Sie den Landschaftspflegeverband, der in Ihrem Landkreis oder in Ihrer Gemeinde tätig ist, ob er Ihnen helfen kann.
Bei Pflegemaßnahmen bzw. Projekten in FFH- und Vogelschutzgebieten sowie für Arten der Anhänge II und IV der FFH-Richtlinie fragen Sie die jeweils örtlich zuständige NATURA 2000-Station.
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz
Fachlich freigegeben am
05.08.2025
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)
Zuständige Stelle
Landratsamt Gotha - Untere Naturschutzbehörde und Landschaftspflege
Adresse
99867 Gotha
Adresse
99867 Gotha
Bemerkung: Postanschrift
Telefon
03621 214-193Öffnungszeiten
telefonische Servicezeiten:
Montag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 Uhr -12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 17:00 Uhr
Mittwoch 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 Uhr -12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 17:00 Uhr
Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Ausschließlich mit Terminvereinbarung
Parkplätze
Gebühren: nein
Gebäudezugänge
Weitere Stellen
Postanschrift
07745 Jena
