Handwerksrolle: Meldung der vorübergehenden Erbringung von Dienstleistungen gemäß § 8 EU EWR HwV

Leistungsbeschreibung

Staatsangehörige eines Mitgliedsstaats der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder der Schweiz ohne gewerbliche Niederlassung in Deutschland, die vorübergehend und gelegentlich Dienstleistungen in einem Handwerk der Anlage A der Handwerksordnung in Deutschland erbringen wollen, müssen dies vor der erstmaligen Erbringung der Leistung bei der örtlich zuständigen Handwerkskammer schriftlich oder elektronisch anzeigen und entsprechende Unterlagen einreichen.

Die Handwerkskammer prüft die Unterlagen und stellt eine Eingangsbestätigung aus, aus der hervorgeht, ob die Voraussetzungen vorliegen oder ob die Berufsqualifikation geprüft wird.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

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Zuständige Stelle

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Handwerkskammer Erfurt - Handwerksrolle

Adresse
Fischmarkt 13
99084 Erfurt
Telefon
+49 361 6707-2210
Telefon
+49 361 6707-2211
Telefon
+49 361 6707-2212
Fax
+49 361 6707-9466
Verkehrsanbindung
Linie 6

Linie 3
Gebäudezugänge

Formulare

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Meldung der vorübergehenden Erbringung von Dienstleistungen gemäß § 8 EU / EWR HwV - (Handwerkskammer Erfurt)
Merkblatt Anlage A und B zur Handwerksordnung