Handwerksrolle: Ausnahmebewilligung gemäß § 8 der Handwerksordnung (HwO)

Leistungsbeschreibung

Eine Ausnahmebewilligung zur Eintragung in die Handwerksrolle gemäß § 8 HwO kann befristet bzw. unbefristet erteilt werden, wenn ein Ausnahmegrund vorliegt und Ihre meisterähnlichen Kenntnisse und Fertigkeiten im beantragten (Teil-)Handwerk sowie im kaufmännischen und rechtlichen Bereich nachgewiesen sind. Falls auf diese Weise kein ausreichender Qualifikationsnachweis möglich ist, können Sie die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten in einer Sachkundeprüfung nachweisen. Der Prüfer wird von der zuständigen Handwerkskammer beauftragt. Die Kosten der Sachkundeprüfung sind von Ihnen zu tragen.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

Ihr Anliegen direkt online starten:

Zuständige Stelle

Logo HWK Erfurt

Handwerkskammer Erfurt - Handwerksrolle

Adresse
Fischmarkt 13
99084 Erfurt
Telefon
+49 361 6707-2210
Telefon
+49 361 6707-2211
Telefon
+49 361 6707-2212
Fax
+49 361 6707-9466
Verkehrsanbindung
Linie 6

Linie 3
Gebäudezugänge

Formulare

Für die Anzeige von interaktivem Java wird die Java RE benötigt, für PDF der Acrobat Reader.
Antrag auf Erteilung einer Ausnahmebewilligung gemäß § 8 HandwO - (Handwerkskammer Erfurt)
Merkblatt für einen Antrag auf Erteilung einer Ausnahmebewilligung gemäß § 8 der Handwerksordnung (HandwO) zur Eintragung in die Handwerksrolle
Merkblatt Anlage A und B zur Handwerksordnung