Vornamen Änderung der Reihenfolge

Leistungsbeschreibung

Die Reihenfolge mehrerer Vornamen können Sie ändern lassen, ohne Gründe anzugeben.

Bei Vornamen mit Bindestrich, wie zum Beispiel Hans-Peter, muss die von den Eltern bestimmte Reihenfolge beibehalten werden.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Zuständige Stelle

Stadtverwaltung Gotha - Abt. Standesamt

Adresse
Hauptmarkt 1
99867 Ülleben
Telefon
+49 3621 222-333
Fax
+49 3621 222-233
Öffnungszeiten

Bürgerbüro:
Neues Rathaus - Ekhofplatz 24

  • Mo, Di, Do, Fr 09:00 - 18:00 Uhr
  • Mi 09:00 - 12:00 Uhr

Stadtverwaltung:
Mo, Fr 09:00 - 12:00 Uhr
Di 13:00 - 16:00 Uhr
Do 09:00 - 12:00, 13:00 - 18:00 Uhr

Parkplätze
Parkplatz
Bürgeraue
Gebühren: nein

Parkplatz
Hospitalgasse
Anzahl: 72
Gebühren: nein

Gebäudezugänge

Mitarbeiter*innen

Frau Köllner
Telefon
+49 3621 222-333
Fax
+49 3621 222-233
Zuständig für