Eheurkunde beantragen

Leistungsbeschreibung

Haben Sie geheiratet und benötigen eine neue Eheurkunde, dann können Sie diese beantragen. Die Eheurkunde beweist die Eheschließung von Ihnen mit Ihrem Ehepartner oder Ihrer Ehepartnerin. Sie enthält die Vor- und Familiennamen vor und nach der Eheschließung, den Ort und Tag der Geburt der Ehegatten sowie den Ort und Tag der Eheschließung.

Sie können die Eheurkunde in folgenden Formen erhalten:

  • Eheurkunde
  • Internationale Eheurkunde
  • Beglaubigter Registerausdruck aus dem Eheregister

Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister gibt alle Daten wieder, die das Standesamt im Zusammenhang mit Ihrer Eheschließung eingetragen hat.

Ändern sich die personenstandsrechtlichen Daten der Ehegattin oder des Ehegatten, zum Beispiel durch eine Namensänderung oder eine Scheidung der Ehe, wird der Eheeintrag durch eine Folgebeurkundung ergänzt. Auf Antrag kann Ihnen dann eine neue Eheurkunde ausgestellt werden.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Zuständige Stelle

Stadtverwaltung Gotha - Abt. Standesamt

Adresse
Hauptmarkt 1
99867 Ülleben
Telefon
+49 3621 222-333
Fax
+49 3621 222-233
Öffnungszeiten

Bürgerbüro:
Neues Rathaus - Ekhofplatz 24

  • Mo, Di, Do, Fr 09:00 - 18:00 Uhr
  • Mi 09:00 - 12:00 Uhr

Stadtverwaltung:
Mo, Fr 09:00 - 12:00 Uhr
Di 13:00 - 16:00 Uhr
Do 09:00 - 12:00, 13:00 - 18:00 Uhr

Parkplätze
Parkplatz
Bürgeraue
Gebühren: nein

Parkplatz
Hospitalgasse
Anzahl: 72
Gebühren: nein

Gebäudezugänge

Mitarbeiter*innen

Frau Köllner
Telefon
+49 3621 222-333
Fax
+49 3621 222-233
Zuständig für

Formulare

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Anforderung einer Urkunde aus dem Eheregister (§ 62 Personenstandsgesetz) - (Thüringen)