Zuständigkeitsfinder
Hausgeburt anzeigen
Leistungsbeschreibung
Die Geburt eines Kindes muss dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt angezeigt werden. Bei einer Hausgeburt muss die Geburt von Ihnen als sorgeberechtigtem Elternteil persönlich beim Standesamt innerhalb einer Woche angezeigt werden. Sind Sie als Eltern an der Anzeige gehindert, ist die Geburt von einer anderen Person, die bei der Geburt zugegen war, anzuzeigen.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich das Kind geboren wurde.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Alle nachfolgend genannten Urkunden und Dokumente müssen Sie zur Beurkundung im Standesamt in der Regel im Original vorlegen. Ausländische Urkunden müssen Sie grundsätzlich durch einen in Deutschland zugelassenen Dolmetscher übersetzen lassen. In besonderen Fällen können weitere Unterlagen erforderlich sein.
- Identitätsdokumente von Mutter und Vater (Personalausweis oder Reisepass)
- Eltern, die miteinander verheiratet sind:
- Eheurkunde
- Geburtsurkunden beider Elternteile
- Eltern, die nicht miteinander verheiratet sind:
- Geburtsurkunden beider Elternteile
- Vaterschaftsanerkennung (falls bereits vorgeburtlich erfolgt) und gegebenenfalls Sorgeerklärung
Ist der Familienstand der Mutter „geschieden“ oder „verwitwet“, so ist zusätzlich die Eheurkunde der aufgelösten Ehe sowie der Nachweis über die Scheidung der Ehe (rechtskräftiges Urteil) beziehungsweise die Sterbeurkunde des Ehegatten vorzulegen.
Welche Gebühren fallen an?
Die Anzeige einer Geburt beim Standesamt ist für Sie gebührenfrei. Ebenso gebührenfrei sind die Geburtsurkunden zur Beantragung des Elterngeldes, des Kindergeldes und der Mutterschaftshilfe. Eine Geburtsurkunde für private Zwecke kostet 10,00 €.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Anzeige der Geburt des Kindes muss binnen einer Woche bei dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt erfolgen.
Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales
Fachlich freigegeben am
07.07.2023
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
Zuständige Stelle
Stadtverwaltung Gotha - Abt. Standesamt
Adresse
99867 Ülleben
Öffnungszeiten
Bürgerbüro:
Neues Rathaus - Ekhofplatz 24
- Mo, Di, Do, Fr 09:00 - 18:00 Uhr
- Mi 09:00 - 12:00 Uhr
Stadtverwaltung:
Mo, Fr 09:00 - 12:00 Uhr
Di 13:00 - 16:00 Uhr
Do 09:00 - 12:00, 13:00 - 18:00 Uhr
Parkplätze
Bürgeraue
Gebühren: nein
Hospitalgasse
Anzahl: 72
Gebühren: nein
Gebäudezugänge
Mitarbeiter*innen
Frau Köllner
- Gotha:
- Ausdruck aus dem Geburtenregister
- Ausländische Scheidungsurteile anerkennen lassen
- Bestattung
- Ehefähigkeitszeugnis ausstellen
- Eheschließung anmelden
- Eheurkunde beantragen
- Familienbuch
- Familienname des Kindes durch Anschlusserklärung ändern
- Familienname des Kindes neu bestimmen
- Familienname eines Kindes durch Einbenennung ändern
- Familienname eines Kindes durch alleinsorgeberechtigten Elternteil ändern
- Familienname nach Auflösung der Ehe oder Lebenspartnerschaft wieder annehmen
- Familienname von Ehegatten ändern
- Familiennamen von Vertriebenen, Spätaussiedlern, deren Ehegatten oder Nachkommen ändern
- Familiennamen von eingetragenen Lebenspartnern ändern
- Geburt anzeigen
- Geburt im Ausland nachträglich beurkunden lassen
- Geburtsurkunde beantragen
- Hausgeburt anzeigen
- Lebenspartnerschaftsurkunde Ausstellung
- Mehrsprachige Geburtsurkunde beantragen
- Mutterschaftsanerkennung
- Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe beantragen
- Namenserklärung von Ehegatten ohne inländischen Ehe- oder Heiratseintrag
- Sterbefall - anzeigen
- Sterbefall im Ausland Beurkundung
- Sterbefall im Ausland Beurkundung bei Sterbefällen auf Seeschiffen
- Sterbefall im Ausland Beurkundung von Deutschen ohne Inlandswohnsitz
- Sterbeurkunde eines Angehörigen beantragen
- Vaterschaftsanerkennung beurkunden
- Vornamen Änderung der Reihenfolge
- Öffentlich-rechtliche Änderung des Familiennamens
- Nesseaue:
- Ausdruck aus dem Geburtenregister
- Ausländische Scheidungsurteile anerkennen lassen
- Bestattung
- Ehefähigkeitszeugnis ausstellen
- Eheschließung anmelden
- Eheurkunde beantragen
- Familienbuch
- Familienname des Kindes durch Anschlusserklärung ändern
- Familienname des Kindes neu bestimmen
- Familienname eines Kindes durch Einbenennung ändern
- Familienname eines Kindes durch alleinsorgeberechtigten Elternteil ändern
- Familienname nach Auflösung der Ehe oder Lebenspartnerschaft wieder annehmen
- Familienname von Ehegatten ändern
- Familiennamen von Vertriebenen, Spätaussiedlern, deren Ehegatten oder Nachkommen ändern
- Familiennamen von eingetragenen Lebenspartnern ändern
- Geburt anzeigen
- Geburt im Ausland nachträglich beurkunden lassen
- Geburtsurkunde beantragen
- Hausgeburt anzeigen
- Lebenspartnerschaftsurkunde Ausstellung
- Mehrsprachige Geburtsurkunde beantragen
- Mutterschaftsanerkennung
- Namenserklärung von Ehegatten ohne inländischen Ehe- oder Heiratseintrag
- Sterbefall - anzeigen
- Sterbefall im Ausland Beurkundung
- Sterbefall im Ausland Beurkundung bei Sterbefällen auf Seeschiffen
- Sterbefall im Ausland Beurkundung von Deutschen ohne Inlandswohnsitz
- Sterbeurkunde eines Angehörigen beantragen
- Vaterschaftsanerkennung beurkunden
- Vornamen Änderung der Reihenfolge
- Öffentlich-rechtliche Änderung des Familiennamens
- Nessetal:
- Ausdruck aus dem Geburtenregister
- Ausländische Scheidungsurteile anerkennen lassen
- Bestattung
- Ehefähigkeitszeugnis ausstellen
- Eheschließung anmelden
- Eheurkunde beantragen
- Familienbuch
- Familienname des Kindes durch Anschlusserklärung ändern
- Familienname des Kindes neu bestimmen
- Familienname eines Kindes durch Einbenennung ändern
- Familienname eines Kindes durch alleinsorgeberechtigten Elternteil ändern
- Familienname nach Auflösung der Ehe oder Lebenspartnerschaft wieder annehmen
- Familienname von Ehegatten ändern
- Familiennamen von Vertriebenen, Spätaussiedlern, deren Ehegatten oder Nachkommen ändern
- Familiennamen von eingetragenen Lebenspartnern ändern
- Geburt anzeigen
- Geburt im Ausland nachträglich beurkunden lassen
- Geburtsurkunde beantragen
- Hausgeburt anzeigen
- Lebenspartnerschaftsurkunde Ausstellung
- Mehrsprachige Geburtsurkunde beantragen
- Mutterschaftsanerkennung
- Namenserklärung von Ehegatten ohne inländischen Ehe- oder Heiratseintrag
- Sterbefall - anzeigen
- Sterbefall im Ausland Beurkundung
- Sterbefall im Ausland Beurkundung bei Sterbefällen auf Seeschiffen
- Sterbefall im Ausland Beurkundung von Deutschen ohne Inlandswohnsitz
- Sterbeurkunde eines Angehörigen beantragen
- Vaterschaftsanerkennung beurkunden
- Vornamen Änderung der Reihenfolge
- Öffentlich-rechtliche Änderung des Familiennamens