Zuständigkeitsfinder
Geburt anzeigen
Leistungsbeschreibung
Die Geburt eines Kindes muss dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt angezeigt werden.
Kommt das Kind in einem Krankenhaus oder in einer sonstigen Einrichtung, in der Geburtshilfe geleistet wird, zur Welt, wird die Geburtsanzeige durch diese Einrichtung übernommen.
Bei einer Hausgeburt muss die Geburt von einem sorgeberechtigten Elternteil persönlich beim Standesamt innerhalb einer Woche angezeigt werden. Sind die Eltern an der Anzeige gehindert, ist die Geburt von einer anderen Person, die bei der Geburt zugegen war, anzuzeigen.
Die Geburt eines Kindes muss dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich es geboren wurde, angezeigt werden. Bei Geburten in Geburtskliniken wird von diesen die Anzeige vorgenommen.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich das Kind geboren wurde.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Alle nachfolgend genannten Urkunden und Dokumente sind zur Beurkundung im Standesamt in der Regel im Original vorzulegen. Ausländische Urkunden sind grundsätzlich durch einen in Deutschland zugelassenen Dolmetscher zu übersetzen. In besonderen Fällen können weitere Unterlagen erforderlich sein.
- Identitätsdokumente von Mutter und Vater (Personalausweis oder Reisepass)
- Eltern, die miteinander verheiratet sind:
- Eheurkunde
- Geburtsurkunden beider Elternteile
- Eltern, die nicht miteinander verheiratet sind:
- Geburtsurkunden beider Elternteile
- Vaterschaftsanerkennung (falls bereits vorgeburtlich erfolgt) und ggf. Sorgeerklärung
Ist der Familienstand der Mutter „geschieden“ oder „verwitwet“, so ist zusätzlich die Eheurkunde der aufgelösten Ehe sowie der Nachweis über die Scheidung der Ehe (rechtskräftiges Urteil) bzw. die Sterbeurkunde des Ehegatten vorzulegen
Zur Anzeige der Geburt eines Kindes sind folgende Unterlagen erforderlich:
- bei miteinander verheirateten Eltern ihre Geburtsurkunden und die Eheurkunde oder ein beglaubigter Abdruck aus dem Eheregister
- bei nicht miteinander verheirateten Eltern die Geburtsurkunde der Mutter und, falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde, die Erklärungen hierüber und die Geburtsurkunde des Vaters sowie ggf. die Sorgeerklärungen
- ein gültiger Personalausweis, Reisepass oder ein anderes anerkanntes Passersatzpapier der Eltern,
- bei mündlicher Anzeige eine von einer Ärztin oder einem Arzt oder einer Hebamme oder einem Entbindungspfleger ausgestellte Bescheinigung über die Geburt,
- Ist die Ehe der Eltern durch Tod des Ehemannes aufgelöst, so ist dies urkundlich nachzuweisen.
Welche Gebühren fallen an?
Die Anzeige einer Geburt beim Standesamt ist gebührenfrei Ebenso gebührenfrei sind die Geburtsurkunden zur Beantragung des Elterngeldes, des Kindergeldes und der Mutterschaftshilfe. Eine Geburtsurkunde für private Zwecke kostet 10,00 €.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Geburt eines Kindes ist binnen einer Woche dem für den Geburtsort zuständigen Standesbeamten anzuzeigen. Bei der Berechnung der Anzeigefrist ist der Tag der Geburt nicht mitzurechnen. Ist ein Kind totgeboren oder in der Geburt verstorben, so muss die Anzeige spätestens am dritten auf die Geburt folgenden Werktag erstattet werden.
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales
Fachlich freigegeben am
11.01.2022
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
Zuständige Stelle
Stadtverwaltung Gotha - Abt. Standesamt
Adresse
99867 Ülleben
Öffnungszeiten
Bürgerbüro:
Neues Rathaus - Ekhofplatz 24
- Mo, Di, Do, Fr 09:00 - 18:00 Uhr
- Mi 09:00 - 12:00 Uhr
Stadtverwaltung:
Mo, Fr 09:00 - 12:00 Uhr
Di 13:00 - 16:00 Uhr
Do 09:00 - 12:00, 13:00 - 18:00 Uhr
Parkplätze
Bürgeraue
Gebühren: nein
Hospitalgasse
Anzahl: 72
Gebühren: nein
Gebäudezugänge
Mitarbeiter*innen
Frau Köllner
- Gotha:
- Ausdruck aus dem Geburtenregister
- Ausländische Scheidungsurteile anerkennen lassen
- Bestattung
- Ehefähigkeitszeugnis ausstellen
- Eheschließung anmelden
- Eheurkunde beantragen
- Familienbuch
- Familienname des Kindes durch Anschlusserklärung ändern
- Familienname des Kindes neu bestimmen
- Familienname eines Kindes durch Einbenennung ändern
- Familienname eines Kindes durch alleinsorgeberechtigten Elternteil ändern
- Familienname nach Auflösung der Ehe oder Lebenspartnerschaft wieder annehmen
- Familienname von Ehegatten ändern
- Familiennamen von Vertriebenen, Spätaussiedlern, deren Ehegatten oder Nachkommen ändern
- Familiennamen von eingetragenen Lebenspartnern ändern
- Geburt anzeigen
- Geburt im Ausland nachträglich beurkunden lassen
- Geburtsurkunde beantragen
- Hausgeburt anzeigen
- Lebenspartnerschaftsurkunde Ausstellung
- Mehrsprachige Geburtsurkunde beantragen
- Mutterschaftsanerkennung
- Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe beantragen
- Namenserklärung von Ehegatten ohne inländischen Ehe- oder Heiratseintrag
- Sterbefall - anzeigen
- Sterbefall im Ausland Beurkundung
- Sterbefall im Ausland Beurkundung bei Sterbefällen auf Seeschiffen
- Sterbefall im Ausland Beurkundung von Deutschen ohne Inlandswohnsitz
- Sterbeurkunde eines Angehörigen beantragen
- Vaterschaftsanerkennung beurkunden
- Vornamen Änderung der Reihenfolge
- Öffentlich-rechtliche Änderung des Familiennamens
- Nesseaue:
- Ausdruck aus dem Geburtenregister
- Ausländische Scheidungsurteile anerkennen lassen
- Bestattung
- Ehefähigkeitszeugnis ausstellen
- Eheschließung anmelden
- Eheurkunde beantragen
- Familienbuch
- Familienname des Kindes durch Anschlusserklärung ändern
- Familienname des Kindes neu bestimmen
- Familienname eines Kindes durch Einbenennung ändern
- Familienname eines Kindes durch alleinsorgeberechtigten Elternteil ändern
- Familienname nach Auflösung der Ehe oder Lebenspartnerschaft wieder annehmen
- Familienname von Ehegatten ändern
- Familiennamen von Vertriebenen, Spätaussiedlern, deren Ehegatten oder Nachkommen ändern
- Familiennamen von eingetragenen Lebenspartnern ändern
- Geburt anzeigen
- Geburt im Ausland nachträglich beurkunden lassen
- Geburtsurkunde beantragen
- Hausgeburt anzeigen
- Lebenspartnerschaftsurkunde Ausstellung
- Mehrsprachige Geburtsurkunde beantragen
- Mutterschaftsanerkennung
- Namenserklärung von Ehegatten ohne inländischen Ehe- oder Heiratseintrag
- Sterbefall - anzeigen
- Sterbefall im Ausland Beurkundung
- Sterbefall im Ausland Beurkundung bei Sterbefällen auf Seeschiffen
- Sterbefall im Ausland Beurkundung von Deutschen ohne Inlandswohnsitz
- Sterbeurkunde eines Angehörigen beantragen
- Vaterschaftsanerkennung beurkunden
- Vornamen Änderung der Reihenfolge
- Öffentlich-rechtliche Änderung des Familiennamens
- Nessetal:
- Ausdruck aus dem Geburtenregister
- Ausländische Scheidungsurteile anerkennen lassen
- Bestattung
- Ehefähigkeitszeugnis ausstellen
- Eheschließung anmelden
- Eheurkunde beantragen
- Familienbuch
- Familienname des Kindes durch Anschlusserklärung ändern
- Familienname des Kindes neu bestimmen
- Familienname eines Kindes durch Einbenennung ändern
- Familienname eines Kindes durch alleinsorgeberechtigten Elternteil ändern
- Familienname nach Auflösung der Ehe oder Lebenspartnerschaft wieder annehmen
- Familienname von Ehegatten ändern
- Familiennamen von Vertriebenen, Spätaussiedlern, deren Ehegatten oder Nachkommen ändern
- Familiennamen von eingetragenen Lebenspartnern ändern
- Geburt anzeigen
- Geburt im Ausland nachträglich beurkunden lassen
- Geburtsurkunde beantragen
- Hausgeburt anzeigen
- Lebenspartnerschaftsurkunde Ausstellung
- Mehrsprachige Geburtsurkunde beantragen
- Mutterschaftsanerkennung
- Namenserklärung von Ehegatten ohne inländischen Ehe- oder Heiratseintrag
- Sterbefall - anzeigen
- Sterbefall im Ausland Beurkundung
- Sterbefall im Ausland Beurkundung bei Sterbefällen auf Seeschiffen
- Sterbefall im Ausland Beurkundung von Deutschen ohne Inlandswohnsitz
- Sterbeurkunde eines Angehörigen beantragen
- Vaterschaftsanerkennung beurkunden
- Vornamen Änderung der Reihenfolge
- Öffentlich-rechtliche Änderung des Familiennamens