Geburt im Ausland nachträglich beurkunden lassen

Leistungsbeschreibung

Wurden Sie oder ein nahes Familienmitglied in auf- oder absteigender Abstammungslinie im Ausland geboren, können Sie die nachträgliche Beurkundung der Geburt im Geburtenregister  beim Standesamt in Deutschland beantragen.

Sie beantragen die Beurkundung bei dem Standesamt, das für Ihren deutschen Wohnort oder den deutschen Wohnort der antragsberechtigten Person zuständig ist. Wenn sich weder ein aktueller noch ehemaliger deutscher Wohnort ermitteln lässt, können Sie die Beurkundung bei Ihrer zuständigen deutschen Auslandsvertretung oder im Standesamt Berlin I beantragen.

Sie sind nicht dazu verpflichtet, die Geburt nachträglich beurkunden zu lassen. Geburtsurkunden aus dem Ausland werden in Deutschland häufig anerkannt, soweit ihre Echtheit außer Frage steht.

Der nachträgliche Eintrag in das Geburtenregister kann jedoch von Vorteil sein, weil Ihnen das hiesige Standesamt dann eine deutsche Geburtsurkunde ausstellen kann. Damit müssen Sie die ausländische Urkunde bei zukünftigen Anliegen nicht mehr übersetzen und beglaubigen lassen.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Zuständige Stelle

Stadtverwaltung Gotha - Abt. Standesamt

Adresse
Hauptmarkt 1
99867 Ülleben
Telefon
+49 3621 222-333
Fax
+49 3621 222-233
Öffnungszeiten

Bürgerbüro:
Neues Rathaus - Ekhofplatz 24

  • Mo, Di, Do, Fr 09:00 - 18:00 Uhr
  • Mi 09:00 - 12:00 Uhr

Stadtverwaltung:
Mo, Fr 09:00 - 12:00 Uhr
Di 13:00 - 16:00 Uhr
Do 09:00 - 12:00, 13:00 - 18:00 Uhr

Parkplätze
Parkplatz
Bürgeraue
Gebühren: nein

Parkplatz
Hospitalgasse
Anzahl: 72
Gebühren: nein

Gebäudezugänge

Mitarbeiter*innen

Frau Köllner
Telefon
+49 3621 222-333
Fax
+49 3621 222-233
Zuständig für