Zuständigkeitsfinder
Mutterschaftsanerkennung
Leistungsbeschreibung
Eine Erklärung, durch welche die Mutterschaft zu einem Kind anerkannt wird, kann in jedem Standesamt, bei Jugendämtern und vor Notaren beurkundet werden.
Eine Anerkennung der Mutterschaft kommt nur in den Fällen zur Anwendung, wenn sich die Abstammung eines Kindes, nicht miteinander verheirateter Eltern, nach dem Recht des Staates in dem das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, oder alternativ nach dem Heimatrecht der Mutter richtet.
Schreibt das ausländische Heimatrecht der Mutter oder des Vaters eine Mutterschaftsanerkennung vor, wird diese öffentlich beurkundet werden. Es gelten die Regelungen wie bei der Vaterschaftsanerkennung.
Verfahrensablauf
Die Anerkennung der Mutterschaft kann in jedem Stadesamt, bei allen Jugendämter und Notaren abgegeben werden.
- Die anerkennende Frau erklärt Mutter des Kindes zu sein.
- Der Standesbeamte/ Die Standesbeamtin hat die Anerkennungserklärung zu prüfen, um unwirksame Anerkennungen möglichst zu verhindern.
- Insbesondere geprüft:
- Die Identität des Anerkennenden, der Mutter und des Kindes
- Die Geschäftsfähigkeit der Beteiligten
- Etwaige frühere Statusfeststellungen
- Der/Die Standesbeamte/in klärt über die die namensrechtlichen Folgen auf.
- Die Anerkennung wird öffentlich beurkundet
An wen muss ich mich wenden?
- Jugendämter
- Notare
- Standesämter
Zuständige Stelle
- Jugendämter
- Notare
- Standesämter
Voraussetzungen
- Die Anerkennung muss öffentlich beurkundet werden.
- Die Anerkennung der Mutterschaft kann in jedem Stadesamt, bei Jugendämtern und Notaren abgegeben werden.
- Die Anerkennung und Zustimmung ist nicht empfangsbedürftig und bedürfen zu ihrer Wirksamkeit nicht der Entgegennahme durch ein bestimmtes Standesamt oder einer anderen Behörde.
- Eine Anerkennung der Mutterschaft kommt nur in den Fällen zur Anwendung, wenn sich die Abstammung eines Kindes, nicht miteinander verheirateter Eltern, nach dem Recht des Staates in dem das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, oder alternativ nach dem Heimatrecht der Mutter richtet.
Schreibt das ausländische Heimatrecht der Mutter oder des Vaters eine Mutterschaftsanerkennung vor, wird diese öffentlich beurkundet werden. Es gelten die Regelungen wie bei der Vaterschaftsanerkennung.
- Eine Anerkennung unter Bedingung oder Zeitbestimmung ist unwirksam.
- Die Anerkennung bedarf auch der Zustimmung des Kindes, wenn der Mutter insoweit die elterliche Sorge nicht zusteht.
- Wer in der Geschäftsfähigkeit beschränkt ist kann nur selbst anerkennen, bedarf allerdings der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters. Für Geschäftsunfähige kann der gesetzliche Vertreter mit Genehmigung des Familiengerichts anerkennen.; ist der gesetzliche Vertreter ein Betreuer, ist die Genehmigung des Betreuungsgerichts erforderlich.
- Für ein geschäftsunfähiges Kind, oder ein Kind welches noch nicht 14 Jahre alt ist, kann nur der gesetzliche Vertreter der Anerkennung zustimmen.
- Anerkennungen oder Zustimmungen können nicht durch eine bevollmächtigte Person erklärt werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Nachweis zur Identität (z.B. Personalausweis, Reisepass, Id-Karte)
Welche Gebühren fallen an?
Die Anerkennung der Mutterschaft ist gebührenfrei.
Ggf. Gebühren für die Versicherung an Eides Statt sowie eines Dolmetschers
Welche Fristen muss ich beachten?
- Die Anerkennungserklärung kann zeitlich unbeschränkt, auch schon vor der Geburt des Kindes (pränatale Anerkennung), nach dessen Tod (postmortale Anerkennung) ebenso für totgeborene Kinder abgegeben werden.
Bearbeitungsdauer
- Einzelfallabhängig
Rechtsgrundlage
- Art. 19 Abs. 1 Satz 1 EGBGB
- § 27 PStG
- § 44 Personenstandsgesetz (PStG)
- §§ 1591 bis 1599 BGB
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Anfechtung
- Feststellungsverfahren
Anträge / Formulare
beim Standesamt
Fachlich freigegeben durch
- Senator für Inneres, Referat 23 – Personenstandsrecht, des Landes Bremen
Fachlich freigegeben am
09.10.2020
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
Zuständige Stelle
Stadtverwaltung Gotha - Abt. Standesamt
Adresse
99867 Ülleben
Öffnungszeiten
Bürgerbüro:
Neues Rathaus - Ekhofplatz 24
- Mo, Di, Do, Fr 09:00 - 18:00 Uhr
- Mi 09:00 - 12:00 Uhr
Stadtverwaltung:
Mo, Fr 09:00 - 12:00 Uhr
Di 13:00 - 16:00 Uhr
Do 09:00 - 12:00, 13:00 - 18:00 Uhr
Parkplätze
Bürgeraue
Gebühren: nein
Hospitalgasse
Anzahl: 72
Gebühren: nein
Gebäudezugänge
Mitarbeiter*innen
Frau Köllner
- Gotha:
- Ausdruck aus dem Geburtenregister
- Ausländische Scheidungsurteile anerkennen lassen
- Bestattung
- Ehefähigkeitszeugnis ausstellen
- Eheschließung anmelden
- Eheurkunde beantragen
- Familienbuch
- Familienname des Kindes durch Anschlusserklärung ändern
- Familienname des Kindes neu bestimmen
- Familienname eines Kindes durch Einbenennung ändern
- Familienname eines Kindes durch alleinsorgeberechtigten Elternteil ändern
- Familienname nach Auflösung der Ehe oder Lebenspartnerschaft wieder annehmen
- Familienname von Ehegatten ändern
- Familiennamen von Vertriebenen, Spätaussiedlern, deren Ehegatten oder Nachkommen ändern
- Familiennamen von eingetragenen Lebenspartnern ändern
- Geburt anzeigen
- Geburt im Ausland nachträglich beurkunden lassen
- Geburtsurkunde beantragen
- Hausgeburt anzeigen
- Lebenspartnerschaftsurkunde Ausstellung
- Mehrsprachige Geburtsurkunde beantragen
- Mutterschaftsanerkennung
- Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe beantragen
- Namenserklärung von Ehegatten ohne inländischen Ehe- oder Heiratseintrag
- Sterbefall - anzeigen
- Sterbefall im Ausland Beurkundung
- Sterbefall im Ausland Beurkundung bei Sterbefällen auf Seeschiffen
- Sterbefall im Ausland Beurkundung von Deutschen ohne Inlandswohnsitz
- Sterbeurkunde eines Angehörigen beantragen
- Vaterschaftsanerkennung beurkunden
- Vornamen Änderung der Reihenfolge
- Öffentlich-rechtliche Änderung des Familiennamens
- Nesseaue:
- Ausdruck aus dem Geburtenregister
- Ausländische Scheidungsurteile anerkennen lassen
- Bestattung
- Ehefähigkeitszeugnis ausstellen
- Eheschließung anmelden
- Eheurkunde beantragen
- Familienbuch
- Familienname des Kindes durch Anschlusserklärung ändern
- Familienname des Kindes neu bestimmen
- Familienname eines Kindes durch Einbenennung ändern
- Familienname eines Kindes durch alleinsorgeberechtigten Elternteil ändern
- Familienname nach Auflösung der Ehe oder Lebenspartnerschaft wieder annehmen
- Familienname von Ehegatten ändern
- Familiennamen von Vertriebenen, Spätaussiedlern, deren Ehegatten oder Nachkommen ändern
- Familiennamen von eingetragenen Lebenspartnern ändern
- Geburt anzeigen
- Geburt im Ausland nachträglich beurkunden lassen
- Geburtsurkunde beantragen
- Hausgeburt anzeigen
- Lebenspartnerschaftsurkunde Ausstellung
- Mehrsprachige Geburtsurkunde beantragen
- Mutterschaftsanerkennung
- Namenserklärung von Ehegatten ohne inländischen Ehe- oder Heiratseintrag
- Sterbefall - anzeigen
- Sterbefall im Ausland Beurkundung
- Sterbefall im Ausland Beurkundung bei Sterbefällen auf Seeschiffen
- Sterbefall im Ausland Beurkundung von Deutschen ohne Inlandswohnsitz
- Sterbeurkunde eines Angehörigen beantragen
- Vaterschaftsanerkennung beurkunden
- Vornamen Änderung der Reihenfolge
- Öffentlich-rechtliche Änderung des Familiennamens
- Nessetal:
- Ausdruck aus dem Geburtenregister
- Ausländische Scheidungsurteile anerkennen lassen
- Bestattung
- Ehefähigkeitszeugnis ausstellen
- Eheschließung anmelden
- Eheurkunde beantragen
- Familienbuch
- Familienname des Kindes durch Anschlusserklärung ändern
- Familienname des Kindes neu bestimmen
- Familienname eines Kindes durch Einbenennung ändern
- Familienname eines Kindes durch alleinsorgeberechtigten Elternteil ändern
- Familienname nach Auflösung der Ehe oder Lebenspartnerschaft wieder annehmen
- Familienname von Ehegatten ändern
- Familiennamen von Vertriebenen, Spätaussiedlern, deren Ehegatten oder Nachkommen ändern
- Familiennamen von eingetragenen Lebenspartnern ändern
- Geburt anzeigen
- Geburt im Ausland nachträglich beurkunden lassen
- Geburtsurkunde beantragen
- Hausgeburt anzeigen
- Lebenspartnerschaftsurkunde Ausstellung
- Mehrsprachige Geburtsurkunde beantragen
- Mutterschaftsanerkennung
- Namenserklärung von Ehegatten ohne inländischen Ehe- oder Heiratseintrag
- Sterbefall - anzeigen
- Sterbefall im Ausland Beurkundung
- Sterbefall im Ausland Beurkundung bei Sterbefällen auf Seeschiffen
- Sterbefall im Ausland Beurkundung von Deutschen ohne Inlandswohnsitz
- Sterbeurkunde eines Angehörigen beantragen
- Vaterschaftsanerkennung beurkunden
- Vornamen Änderung der Reihenfolge
- Öffentlich-rechtliche Änderung des Familiennamens