Öffentlich-rechtliche Änderung des Familiennamens

Leistungsbeschreibung

Das deutsche Namensrecht ist durch die Vorschriften des bürgerlichen Rechts umfassend und im Grundsatz abschließend geregelt. Vor diesem Hintergrund dient die öffentlich-rechtliche Namensänderung dazu, Unzuträglichkeiten im Einzelfall zu beseitigen. Eine solche Namensänderung hat dann Aussicht auf Erfolg, wenn sie durch das Vorliegen eines „wichtigen Grundes“ gerechtfertigt ist.

Wichtige Gründe liegen vor, wenn die privaten schutzwürdigen Interessen von Ihnen als Namensträger oder Namensträgerin an der Namensänderung schwerer wiegen als

  • das öffentliche Interesse an der Beibehaltung des bisherigen Namens
  • die entgegenstehenden schutzwürdigen Interessen anderer Beteiligter.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Zuständige Stelle

Stadtverwaltung Gotha - Abt. Standesamt

Adresse
Hauptmarkt 1
99867 Ülleben
Telefon
+49 3621 222-333
Fax
+49 3621 222-233
Öffnungszeiten

Bürgerbüro:
Neues Rathaus - Ekhofplatz 24

  • Mo, Di, Do, Fr 09:00 - 18:00 Uhr
  • Mi 09:00 - 12:00 Uhr

Stadtverwaltung:
Mo, Fr 09:00 - 12:00 Uhr
Di 13:00 - 16:00 Uhr
Do 09:00 - 12:00, 13:00 - 18:00 Uhr

Parkplätze
Parkplatz
Bürgeraue
Gebühren: nein

Parkplatz
Hospitalgasse
Anzahl: 72
Gebühren: nein

Gebäudezugänge

Mitarbeiter*innen

Frau Köllner
Telefon
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Fax
+49 3621 222-233
Zuständig für