Zuständigkeitsfinder
Sterbefall im Ausland Beurkundung bei Sterbefällen auf Seeschiffen
Leistungsbeschreibung
Ein Sterbefall, der sich im Ausland ereignet hat, kann auf Ihren Antrag auch in einem deutschen Sterberegister beurkundet werden. Die sogenannte Nachbeurkundung gilt auch für Sterbefälle auf ausländischen Seeschiffen.
Sterbefälle auf ausländischen Seeschiffen sind Sterbefälle im Ausland mit der Besonderheit, dass es sich bei dem Sterbeort um ein ausländisches Seeschiff handelt.
Mit der Nachbeurkundung wird zusätzlich zu der Beurkundung im Ausland ein Eintrag in einem deutschen Sterberegister vorgenommen.
Die Nachbeurkundung können Sie bei dem zuständigen deutschen Standesamt beantragen.
Verfahrensablauf
Den Antrag auf Nachbeurkundung eines Sterbefalls auf einem ausländischen Seeschiff stellen Sie beim zuständigen deutschen Standesamt.
- Nehmen Sie schriftlich, telefonisch oder persönlich mit dem zuständigen deutschen Standesamt Kontakt auf, schildern Sie Ihr Anliegen und erfragen Sie die von Ihnen vorzulegenden Unterlagen.
- Stellen Sie den Antrag auf Nachbeurkundung und fügen Sie die erforderlichen Unterlagen bei.
- Das Standesamt prüft Ihre Angaben sowie die von Ihnen vorgelegten Nachweise und nimmt gegebenenfalls die Nachbeurkundung des Sterbefalls vor.
- Sie haben die Möglichkeit, die Ausstellung einer deutschen Sterbeurkunde gebührenpflichtig zu beantragen.
Zuständige Stelle
- Zuständig für den Antrag ist das Standesamt, in dessen Bereich die verstorbene Person ihren (letzten) Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hatte.
- Hatte die verstorbene Person keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland, ist das Standesamt zuständig, in dessen Bereich Sie als antragstellende Person Ihren Wohnsitz oder Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben oder zuletzt hatten.
- Trifft keine der vorgenannten Alternativen zu, können Sie den Antrag beim Standesamt I in Berlin stellen.
Voraussetzungen
- Der Sterbefall hat sich auf einem ausländischen Seeschiff ereignet
- Der Sterbefall hat sich während einer Seereise außerhalb des Seeschiffes ereignet - jedoch nicht an Land oder in einem Hafen im Inland - und die verstorbene Person wurde von einem ausländischen Seeschiff aufgenommen
- Die verstorbene Person war zum Zeitpunkt des Todes deutsche(r) Staatsangehörige(r). oder hatte den Status eines Staatenlosen, eines heimatlosen Ausländers oder eines ausländischen Flüchtlings im Sinne des Abkommens über die Rechtstellung der Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland.
- Antragsberechtigt sind
- die Eltern der verstorbenen Person
- die Kinder der verstorbenen Person
- der Ehegatte oder Lebenspartner der verstorbenen Person
- Personen, die ein rechtliches Interesse an der Beurkundung gegenüber dem Standesamt geltend machen können
Welche Unterlagen werden benötigt?
Zu den Angaben, die in den Sterbeeintrag aufzunehmen sind, müssen Sie die erforderlichen Urkunden oder sonstige Dokumente vorlegen.
Insbesondere werden folgende Dokumente benötigt:
- Ihr Personalausweis/Reisepass als Antragsteller/in
- ausländische Sterbeurkunde der verstorbenen Person (gegebenenfalls mit Übersetzung und Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde (Apostille) oder Legalisation durch die deutsche Auslandsvertretung; eventuell ist die Vorlage eines mehrsprachigen Formulars ausreichend)
- Nachweis des Familienstandes (zum Beispiel durch Eheurkunde, Scheidungsurteil)
- die Geburtsurkunde der verstorbenen Person,
- ein Nachweis über den letzten Wohnsitz der verstorbenen Person
- bei Eingebürgerten, Asylberechtigten, Staatenlosen, heimatlosen Ausländern und anerkannten ausländischen Flüchtlingen: Einbürgerungsurkunde/ Nachweis des Sonderstatus
Darüber hinaus kann die Vorlage weiterer Urkunden erforderlich sein – erkundigen Sie sich darüber bitte vorab im Standesamt.
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr: 62,00 EURVorkasse: NeinNachbeurkundung im Sterberegister
Gebühr: 10,00 EURVorkasse: NeinSterbeurkunde / beglaubigter Ausdruck aus dem Sterberegister
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales
Fachlich freigegeben am
05.12.2023
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
Zuständige Stelle
Stadtverwaltung Gotha - Abt. Standesamt
Adresse
99867 Ülleben
Öffnungszeiten
Bürgerbüro:
Neues Rathaus - Ekhofplatz 24
- Mo, Di, Do, Fr 09:00 - 18:00 Uhr
- Mi 09:00 - 12:00 Uhr
Stadtverwaltung:
Mo, Fr 09:00 - 12:00 Uhr
Di 13:00 - 16:00 Uhr
Do 09:00 - 12:00, 13:00 - 18:00 Uhr
Parkplätze
Bürgeraue
Gebühren: nein
Hospitalgasse
Anzahl: 72
Gebühren: nein
Gebäudezugänge
Mitarbeiter*innen
Frau Köllner
- Gotha:
- Ausdruck aus dem Geburtenregister
- Ausländische Scheidungsurteile anerkennen lassen
- Bestattung
- Ehefähigkeitszeugnis ausstellen
- Eheschließung anmelden
- Eheurkunde beantragen
- Familienbuch
- Familienname des Kindes durch Anschlusserklärung ändern
- Familienname des Kindes neu bestimmen
- Familienname eines Kindes durch Einbenennung ändern
- Familienname eines Kindes durch alleinsorgeberechtigten Elternteil ändern
- Familienname nach Auflösung der Ehe oder Lebenspartnerschaft wieder annehmen
- Familienname von Ehegatten ändern
- Familiennamen von Vertriebenen, Spätaussiedlern, deren Ehegatten oder Nachkommen ändern
- Familiennamen von eingetragenen Lebenspartnern ändern
- Geburt anzeigen
- Geburt im Ausland nachträglich beurkunden lassen
- Geburtsurkunde beantragen
- Hausgeburt anzeigen
- Lebenspartnerschaftsurkunde Ausstellung
- Mehrsprachige Geburtsurkunde beantragen
- Mutterschaftsanerkennung
- Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe beantragen
- Namenserklärung von Ehegatten ohne inländischen Ehe- oder Heiratseintrag
- Sterbefall - anzeigen
- Sterbefall im Ausland Beurkundung
- Sterbefall im Ausland Beurkundung bei Sterbefällen auf Seeschiffen
- Sterbefall im Ausland Beurkundung von Deutschen ohne Inlandswohnsitz
- Sterbeurkunde eines Angehörigen beantragen
- Vaterschaftsanerkennung beurkunden
- Vornamen Änderung der Reihenfolge
- Öffentlich-rechtliche Änderung des Familiennamens
- Nesseaue:
- Ausdruck aus dem Geburtenregister
- Ausländische Scheidungsurteile anerkennen lassen
- Bestattung
- Ehefähigkeitszeugnis ausstellen
- Eheschließung anmelden
- Eheurkunde beantragen
- Familienbuch
- Familienname des Kindes durch Anschlusserklärung ändern
- Familienname des Kindes neu bestimmen
- Familienname eines Kindes durch Einbenennung ändern
- Familienname eines Kindes durch alleinsorgeberechtigten Elternteil ändern
- Familienname nach Auflösung der Ehe oder Lebenspartnerschaft wieder annehmen
- Familienname von Ehegatten ändern
- Familiennamen von Vertriebenen, Spätaussiedlern, deren Ehegatten oder Nachkommen ändern
- Familiennamen von eingetragenen Lebenspartnern ändern
- Geburt anzeigen
- Geburt im Ausland nachträglich beurkunden lassen
- Geburtsurkunde beantragen
- Hausgeburt anzeigen
- Lebenspartnerschaftsurkunde Ausstellung
- Mehrsprachige Geburtsurkunde beantragen
- Mutterschaftsanerkennung
- Namenserklärung von Ehegatten ohne inländischen Ehe- oder Heiratseintrag
- Sterbefall - anzeigen
- Sterbefall im Ausland Beurkundung
- Sterbefall im Ausland Beurkundung bei Sterbefällen auf Seeschiffen
- Sterbefall im Ausland Beurkundung von Deutschen ohne Inlandswohnsitz
- Sterbeurkunde eines Angehörigen beantragen
- Vaterschaftsanerkennung beurkunden
- Vornamen Änderung der Reihenfolge
- Öffentlich-rechtliche Änderung des Familiennamens
- Nessetal:
- Ausdruck aus dem Geburtenregister
- Ausländische Scheidungsurteile anerkennen lassen
- Bestattung
- Ehefähigkeitszeugnis ausstellen
- Eheschließung anmelden
- Eheurkunde beantragen
- Familienbuch
- Familienname des Kindes durch Anschlusserklärung ändern
- Familienname des Kindes neu bestimmen
- Familienname eines Kindes durch Einbenennung ändern
- Familienname eines Kindes durch alleinsorgeberechtigten Elternteil ändern
- Familienname nach Auflösung der Ehe oder Lebenspartnerschaft wieder annehmen
- Familienname von Ehegatten ändern
- Familiennamen von Vertriebenen, Spätaussiedlern, deren Ehegatten oder Nachkommen ändern
- Familiennamen von eingetragenen Lebenspartnern ändern
- Geburt anzeigen
- Geburt im Ausland nachträglich beurkunden lassen
- Geburtsurkunde beantragen
- Hausgeburt anzeigen
- Lebenspartnerschaftsurkunde Ausstellung
- Mehrsprachige Geburtsurkunde beantragen
- Mutterschaftsanerkennung
- Namenserklärung von Ehegatten ohne inländischen Ehe- oder Heiratseintrag
- Sterbefall - anzeigen
- Sterbefall im Ausland Beurkundung
- Sterbefall im Ausland Beurkundung bei Sterbefällen auf Seeschiffen
- Sterbefall im Ausland Beurkundung von Deutschen ohne Inlandswohnsitz
- Sterbeurkunde eines Angehörigen beantragen
- Vaterschaftsanerkennung beurkunden
- Vornamen Änderung der Reihenfolge
- Öffentlich-rechtliche Änderung des Familiennamens